Nach Brandsatzwurf auf die Oldenburger Synagoge – Polizeipräsident setzt Belohnung aus – Hinweisportal wird geschaltet

Nach dem Wurf eines Brandsatzes auf die Oldenburger Synagoge am vergangenen Freitag werden die Ermittlungen durch die eingerichtete Ermittlungsgruppe weiter intensiv fortgeführt. Wir berichteten unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68440/5750980 Die bisherige Auswertung der Spuren deutet demnach darauf hin, dass durch einen bisher Unbekannten der Brandsatz gegen 13:10 Uhr geworfen wurde. Der Täter konnte im Anschluss flüchten. Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe, um das Geschehen weiter aufzuhellen. Insbesondere ist zu vermuten, dass der Täter auf dem Weg zu der Synagoge oder auf der Flucht von Unbeteiligten gefilmt oder fotografiert wurde. Hierbei könnte es sich beispielhaft um Aufnahmen aus Überwachungskameras, Schnappschüssen oder Videos einer Auto-Dashcam handeln. Auch vermeintlich irrelevante Aufnahmen können dabei hilfreich sein. Ebenso bittet die Polizei Personen, die möglicherweise in ihrem Umfeld von der Tat gehört haben oder sonstige Kenntnisse haben, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Hierzu hat die Polizei Oldenburg ein sogenanntes Hinweisportal geschaltet. Über dieses können Videoaufnahmen, Bilder oder Texte der Polizei zur Verfügung gestellt werden, dieses kann auch anonym geschehen. Das Hinweisportal kann über folgenden Link abgerufen werden: https://nds.hinweisportal.de/brandanschlag-synagoge-oldenburg Der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, Andreas Sagehorn, hat zudem eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Tataufklärung führen. Hierzu Andreas Sagehorn: "Die abscheuliche Tat vom vergangenen Freitag hat bundesweit für Fassungslosigkeit, aber auch für eine große Solidarisierung mit der jüdischen Gemeinde gesorgt. Bei der Aufklärung des Falls setzen wir nun auch auf das Mitwirken der Bevölkerung. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger: Jeder noch so kleine Hinweis zählt, jeder kann der entscheidende sein!" Hinweise können daher weiterhin auch über Telefon 0441/790-4115 oder auf sonstigem Wege an die Polizei gerichtet werden. Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland Pressestelle Jens Rodiek Telefon: 0441/790-4004 E-Mail: pressestelle@pi-ol.polizei.niedersachsen.de