BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nimmt zwei Reisende fest

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Antalya/Türkei stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Donnerstagmorgen (11.04.2024) einen zur Fahndung ausgeschriebenen Deutschen fest. Der 27-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Lüneburg gesucht. Diese hatte zwei Wochen zuvor einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im März 2023 Verurteilten erlassen. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen konnte der in Mülheim an der Ruhr lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss setzte er seine Heimreise fort. Am Donnerstagnachmittag nahmen die Bundespolizeibeamten einen weiteren Mann fest, nach dem gefahndet wurde. Gegen einen 24-jährigen Belgier, welcher sich zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei vorstellte, lag eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Aachen vor. Im August 2023 hatte diese einen Haftbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gegen den im Januar 2022 Verurteilten ausgestellt. Die Geldstrafe in Höhe von 930 Euro konnte der in Belgien lebende Mann jedoch ebenfalls begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 31 Tagen abwenden. Danach setzte auch er seine Heimreise fort. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.