BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet am Wochenende zwei Verkehrssünder – Einer wurde in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Hurghada/Ägypten stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am vergangenen Samstagmorgen (13.04.2024) einen zur Fahndung ausgeschriebenen Syrer fest. Der 30-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Dortmund gesucht. Diese hatte im Dezember des vergangenen Jahres einen Haftbefehl wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit Nötigung gegen den bereits im April 2021 Verurteilten erlassen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen konnte der in Herne lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss trat er seinen Flug nach Ägypten an.
Am darauffolgenden Sonntag nahmen die Bundespolizeibeamten am Nachmittag einen weiteren Reisenden fest, nach dem gefahndet wurde. Gegen den 25-jährigen Franzosen, welcher ebenfalls beabsichtigte, nach Hurghada/Ägypten zu fliegen, lag eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vor. Im Mai des vergangenen Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen Straßenverkehrsgefährdung gegen den im Dezember 2022 Verurteilten erlassen.
Die Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro konnte der in Frankreich lebende Mann jedoch nicht vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen nicht abwenden. Er wurde daher durch die Bundespolizei an die Justizbehörden überstellt.
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