BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle gegen 75-Jährigen
Mittwochmorgen (17. April) soll ein Mann Produkte in einem Drogeriemarkt im Essener Hauptbahnhof entwendet haben. Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft bereits nach ihm fahnden ließ.
Gegen 10:50 Uhr wurde die Bundespolizei im Hauptbahnhof Essen über ein Diebstahlsdelikt in einem Drogeriegeschäft in Kenntnis gesetzt. Vor Ort trafen die Beamten auf den 75-Jährigen und den Ladendetektiv. Zuvor soll der deutsche Staatsbürger Ware aus dem Regal entnommen und diese in seiner Jackentasche verstaut haben. Anschließend soll er den Kassenbereich passiert haben, ohne zu bezahlen.
Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen bereits mit zwei Haftbefehlen nach ihm suchen ließ. Das Amtsgericht Essen verurteilte den Essener erstmals im Januar 2022 rechtmäßig, wegen Erschleichens von Leistungen in vier Fällen, zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro. Eine weitere rechtmäßige Verurteilung erfolgte im Januar 2023, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Hier wurde der Gesuchte zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen á 10 Euro verurteilt.
Da der Deutsche bisher weder die geforderte Summe in Gesamthöhe von 1.350 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) beglichen, noch sich den Strafantritt gestellt hatte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Nachdem der Verurteilte telefonische Rücksprache mit einem Freund hielt, wurde dieser wenig später in der Bundespolizeidienststelle vorstellig und entrichtete die Geldstrafe. Somit konnte der Essener einer Freiheitsstrafe von voraussichtlich 135 Tagen entgehen. Er wird sich nun wegen Diebstahls verantworten müssen.
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