BPOLI LUD: Angeblich die Strafe schon beglichen
Angeblich habe er seine Geldstrafe schon beglichen, so ein georgischer Reisender (41) gegenüber der Bundespolizei. Der Mann war in der vergangenen Nacht festgenommen worden, als er auf dem Weg nach Deutschland in der Ludwigsdorfer Kontrollstelle (Autobahnrastplatz An der Neiße) einen unfreiwilligen Stopp einlegen musste. Während dieses Stopps war ans Licht gekommen, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt Anfang dieses Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl auf ihn ausgestellt hatte. Demnach hatte er es versäumt, 1.290,00 Euro Strafe (Amtsgericht Seligenstadt wegen Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis) zu bezahlen. Seine eingangs erwähnte Behauptung, die Sache wäre bereits durch ihn erledigt worden, wurde widerlegt. Deshalb kam der 41-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt, denn das notwendige Geld konnte er nicht aufbringen.
Bereits am Mittwochvormittag konnte ein Haftbefehl (Amtsgericht Tier wegen eines Vergehens gegen das Aufenthaltsgesetz), der sich gegen einen Ukrainer (42) richtete, vollstreckt werden. Der 42-Jährige war ebenfalls während der Grenzkontrollen auf der BAB4 überprüft und überführt worden. Im Vergleich zu dem Georgier war er jedoch zahlungsfähig. Nachdem er 831,00 Euro hinterlegte, ging für ihn die Reise weiter. Die von der Staatsanwaltschaft Trier veranlasste Fahndungsnotiz wurde inzwischen gelöscht.
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