BPOLI PW – GdpD POM: Durch Zahlung der Geldstrafen weiter auf freien Fuß
Gestern Vormittag wurde auf der BAB11, Anschlussstelle Penkun, ein 40 -jähriger Pole angehalten und kontrolliert. Er war Richtung Berlin unterwegs.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Ausschreibung
durch die STA Traunstein zur Festnahme/Strafvollstreckung wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Mann zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 1200,00 Euro sowie 81,00 Euro Verfahrenskosten. Damit konnte er eine 30- tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Heute, kurz nach Mitternacht, wurde auf der BAB 11 ein 25- jähriger Pole kontrolliert. Er war Mitreisender in einem polnischen PKW und führte keine Dokumente mit sich. Nach Feststellung der Identität ergab die fahndungsmäßige eine Ausschreibung zur Festnahme/Strafvollstreckung durch die STA Bremen wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort sowie eine Fahndungsnotierung zum Durchsetzen eines Fahrverbotes, ebenfalls von der STA Bremen.
Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 400,00EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 119,50EUR. Bei Zahlungsunfähigkeit wären durch die Beamten ersatzweise 40 Tage Haft vollstreckt worden.
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