Nr.:0213 –Gemeinsamer Aktionstag zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern–

-Ort: Bremen Zeit: 18.04.2024Norddeutsche Allianz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern: Gegen Mittag endeten heute (18.04.2024) die Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Bundesländern. Insgesamt wurden mehr als 300 Durchsuchungsbeschlüsse mit mehr als 630 Einsatzkräften vollstreckt. Dabei stellte die Polizei unter anderem diverse Datenträger wie Laptops, PCs und Smartphones sicher. Täglich geht die Polizei bundesweit mit großen Anstrengungen gegen verbotene Kinderpornographie vor, zu der insbesondere auch Missbrauchsdarstellungen von Kindern gehören. Im vergangenen Jahr (2023) fand der erste gemeinsame Aktionstag des sogenannten "Nordverbunds" der Landeskriminalämter Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern statt, dem sich auch Brandenburg und Berlin anschlossen. Ziel war es, eine besondere Aufmerksamkeit auf das Thema zu lenken und mit der Umsetzung einer Vielzahl von Durchsuchungsbeschlüssen ein deutliches und öffentlich wahrnehmbares Zeichen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen zu setzen. Aufgrund des großen Erfolgs des letzten Aktionstages wurde mit denselben Beteiligten eine weitere Aktionswoche für den 15.04.-18.04.2024 geplant und nun durchgeführt. Die Federführung der Aktionswoche liegt auch dieses Jahr beim LKA Niedersachsen. Der Präsident des LKA Niedersachsen, Friedo de Vries, betont: "Dieser erneute länderübergreifende Einsatz zeigt, dass wir in der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige nicht nachlassen. Nicht nur heute an unserem Aktionstag holen wir Täterinnen und Täter aus der Anonymität und machen sie für ihr Handeln verantwortlich; wir werden dies auch morgen, übermorgen und in der Zukunft tun. In Bremen und Bremerhaven vollstreckten Polizisten insgesamt 16 Durchsuchungsbeschlüsse. Dabei wurden diverse Beweismittel, wie Computer, Mobiltelefone, Tablets und Speichermedien sichergestellt. "Für die Kriminalpolizei Bremen hat die Bekämpfung der Kinderpornographie und der sexualisierten Gewalt an Kindern einen hohen Stellenwert und wir werden hier auch weiterhin einen Schwerpunkt setzen. Die Ermittlungserfolge zeigen, dass sich die Täter und Täterinnen nicht sicher fühlen können und mit einer Strafverfolgung rechnen müssen." Petra van Anken, Leiterin des Bremer Landeskriminalamtes. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) sind die Fallzahlen im Bereich Kinder- und Jugendpornografie von 2022 zu 2023 erneut gestiegen. Die eingehenden Hinweise der Organisation National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) machen derzeit einen Großteil der polizeilichen Ermittlungen aus. 2015 wurden beim BKA etwa 14.500 solcher Fälle aus den USA gemeldet, 2023 waren es 179.000 Fälle - im Vorjahresvergleich gab es demnach einen Anstieg um ca. 32 % (2022: 136.500 Fälle). Die Aufklärungsquote ist in diesem Deliktsbereich seit Jahren kontinuierlich auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2022 lag sie bei rund 80 % und im Jahr 2023 sogar bei rund 90%. Zum einen beinhalten die eingehenden NCMEC-Meldungen häufig detaillierte Hinweise auf eine tatverdächtige Person, zum anderen ermöglichen technische Weiterentwicklungen eine vermehrte Aufklärung der Straftaten. In vielen Fällen handelt es sich bei dem von NCMEC übermittelten Beweismaterial um einzelne Fotos oder Videos, die insbesondere durch Jugendliche oder Kinder unbedacht versendet werden. So stieg der Anteil an Minderjährigen in den letzten Jahren an, die aus eigener Motivation Bilder und Videos von sich erstellen und (ggf. unbeabsichtigt) verbreiten. Dabei ist zu unterscheiden: Senden sich Jugendliche ab 14 Jahren gegenseitig und - das ist wichtig - einvernehmlich Nacktbilder, ist dies nicht verboten. Sobald es um den Versand von sexuellen Darstellungen von Kindern handelt, liegt ein Verbrechenstatbestand vor, der schwer bestraft werden kann. Teilen Sie solche Inhalte nicht! Informieren Sie die Polizei! Bürgerinnen und Bürgern, die kinderpornografische Inhalte im Internet oder auf den sozialen Netzwerken entdecken, raten die Landeskriminalämter, die Adresse dieser Seite unmittelbar der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle mitzuteilen. Weitere Hinweise gibt Ihnen die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes: - https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/k inderpornografie/ - https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sexualdelikte/m issbrauch-verhindern/Rückfragen bitte an: Pressestelle Polizei Bremen Bastian Demann Telefon: 0421 362-12114