Verkehrssicherheitsaktion sicher.mobil.leben: 87 Fahrzeuge des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs kontrolliert
Gemäß einer veröffentlichten Verkehrsprognose des Bundesverkehrsministeriums nehmen der Güter- und der Personenverkehr bis 2030 um 39 bzw. 13 Prozent zu. Die immer größer werdende Zahl an Menschen, die sich im Straßenverkehr bewegt, hat ein gemeinsames Ziel: sicher ankom-men. Deshalb führt die Polizei NRW regelmäßig Kontrollen durch.
So auch am Donnerstag, 17. April. An diesem Tag hat sich die Polizei Mönchengladbach - gemein-sam mit der Bundespolizei, mags und dem Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit der Stadt Mönchengladbach - wieder an der bundesweiten Verkehrssicherheitsaktion "si-cher.mobil.leben." beteiligt. In diesem Jahr stand der gewerbliche Personen- und Güterverkehr im Fokus.
Die insgesamt 23 Kontrolleure hielten 87 Fahrzeuge an, darunter zwölf Autos, 47 Kleintransporter und 28 Lkws. Dabei ahndeten sie insgesamt 17 Verstöße. Vier Mal verhängten sie beispielsweise Verwarngelder, da die Fahrzeuge überladen waren. Für eine sichere Fahrt, ist es wichtig, sich an die vorgegebenen Grenzwerte zu halten. Außerdem schrieben die Beamten zwei Anzeigen wegen Verstößen gegen das Güterverkehrsgesetz. Sechs Mal hatten sich die Fahrer nicht an die Sozialvor-schriften wie Lenk- und Ruhezeiten sowie deren Dokumentation gehalten. Ein Fahrer war ohne Fahrerlaubnis unterwegs.
Neben den Kontrollen kamen auch Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention zum Tragen. So klärten die Beamten der Polizei über die Gefahren des "Toten Winkels" auf und verteilten anschau-liche Broschüren zu diesem Thema.
Speziell geschulte Beamte der Bundespolizei prüften ausländische Dokumente der Fahrzeugführer wie zum Beispiel Ausweise, Aufenthaltstitel oder Fahrzeugscheine. Diesbezüglich gab es nichts zu beanstanden.
Mitarbeiter der mags kontrollierten Abfallbeförderer, insbesondere mobile Schrottsammler. Diese benötigen für gefährliche Ladung wie zum Beispiel Öle oder Batterien eine Beförderungserlaubnis. Außerdem müssen die Händler bei der Unteren Abfallbehörde anzeigen, dass sie beabsichtigen, Schrott zu sammeln. Die mags stellte vier Verstöße gegen das Abfallrecht fest, die Ordnungswidrig-keitsanzeigen für die Fahrer nach sich zogen.
Experten des Fachbereichs Verbraucherschutz und Tiergesundheit stellten bei ihren Kontrollen sicher, dass Lebensmittel und andere Waren wie beispielsweise Kosmetikartikel, Tabak oder Be-kleidung richtig transportiert werden. Zwei Mal war dies nicht der Fall. Es gab Ordnungswidrigkeits-anzeigen, weil die Kühlkette bei kühlpflichtigen Lebensmitteln nicht eingehalten war. Zum Beispiel transportiere ein Fahrer Hühnerfleisch ungekühlt. Die Lebensmittel mussten vernichtet werden.
Die Zielrichtung der Verkehrsaktion sicher.mobil.leben wechselt in jedem Jahr. Während im Jahr 2022 das Thema "Fahrtüchtigkeit" im Fokus stand, lautete 2023 das Motto "Rücksicht im Blick". (km)
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