Großkontrolle der Autobahnpolizei Oldenburg mit anderen Behörden
Am Mittwoch (17.04.2023) führte die Autobahnpolizei Oldenburg unter Beteiligung des Zoll und weiterer Fachdienststellen eine Großkontrolle unter dem Thema "Güterverkehr im Blick" auf der Autobahn durch. Die Kontrolle begann in den frühen Morgenstunden und erstreckte sich bis in den Abend. Bei fast jeder zweiten Kontrolle hatten die Beamten etwas zu beanstanden.
Unter der Federführung der Autobahnpolizei wurde die Kontrollstelle auf dem Parkplatz "Bornhorster Wiesen" auf der Autobahn 29 eingerichtet. Neben dem Zoll, der unter anderem eine Röntgenanlage für Lastkraftwagen einrichtete, waren auch Mitarbeiter des Ausländer- und des Gewerbeaufsichtsamtes, das Veterinäramt sowie das Bundesamt für Logistik und Mobilität in die Kontrolle eingebunden. Weitere Unterstützung gab es von dem Deutschen Roten Kreuz, die ehrenamtlich für die Verpflegung der Einsatzkräfte zuständig waren und eine hervorragende Arbeit leisteten.
Insgesamt wurden 172 Fahrzeuge einer Kontrolle unterzogen, unterstützt wurden die Beamten hierbei durch die genannten Behörden, so dass eine ganzheitliche Überprüfung erfolgen konnte. Bei insgesamt 79 Überprüfungen hatten die Beamten einen "guten Riecher", die Beanstandungsquote lag somit bei knapp 46 Prozent.
Hierzu der Einsatzleiter vor Ort, Leon Weiß:
"Wie sinnvoll diese Kontrollen sind zeigt sich anhand der Ergebnisse der Kontrollen. Nahezu bei jeder zweiten Überprüfung wurden Beanstandungen festgestellt.
Insbesondere die behörden- und themenübergreifende Zusammenarbeit war erfolgreich, Absprachen konnten vor Ort getroffen werden und lange Dienstwege entstanden gar nicht erst. Für uns war die Kontrolle ein Erfolg und wir werden an diesem Konzept festhalten."
Zu den Feststellungen:
Für sieben Fahrer endete die Fahrt an der Kontrollstelle, insbesondere aufgrund Technischer Mängel an den Fahrzeugen konnten diese ihre Fahrt nicht fortsetzen.
Bei der Überprüfung von elf weiteren Fahrern wurden Verstöße gegen die Sozialvorschriften festgestellt, die Fahrer verstießen gegen die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.
Zwei Gefahrgutrechtliche Verstöße stellten die Beamten ebenfalls fest, in beiden Fällen konnten die Mängel schnell abgestellt werden, entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.
Durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll konnten mehrere Feststellungen bezüglich des Verdachtes der Schwarzarbeit getroffen werden, die Ermittlungen hierzu dauern an.
Als weitere Verstöße neben den gesonderten Feststellungen sind zu nennen: 41 x Verkehrsordnungswidrigkeiten, 9 x Ordnungswidrigkeitenverfahren, eine Strafanzeige nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie zwei Verfahren wegen Tiertransportrechtlichen und Lebensmittelrechtlichen Verstößen.
Als herausragende Ereignisse neben den vielen weiteren Kontrollergebnissen sind zu nennen:
Gleich zu Beginn der Kontrolle wurde ein mit zwei Personen besetzter Wagen einer Kontrolle unterzogen. Hierbei konnten unversteuerte Tabakwaren in einem Wert von einem vierstelligen Bereich festgestellt und anschließend sichergestellt werden. Die Ware war augenscheinlich für den weiteren Verkauf bestimmt. Die weitere Bearbeitung wegen eines Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz erfolgt durch den Zoll.
Im Rahmen der Kontrolle eines Transporters wurde bei diesem ein technischer Mangel festgestellt. Bei der weiteren Überprüfung fanden die Beamten neben Lebensmitteln - die für einen Markt bestimmt waren - noch Reifen und Öl als Ladung vor. Durch das Veterinäramt wurde daher ein Lebensmittelrechtlicher Verstoß eingeleitet, zudem stellte der Zoll arbeitsrechtliche Verstöße fest.
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