240419-1. „sicher.mobil.leben – Güterverkehr im Blick“ – Ergebnisse einer Großkontrolle
Zeit: 17.04.2024, 06:00 bis 22:00 Uhr
Ort: Hamburger Stadtgebiet
Im Rahmen der länderübergreifenden Verkehrssicherheitsaktion "sicher.mobil.leben" beteiligten sich Einsatzkräfte der Hamburger Polizei mit Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Behörden an dem bundesweiten Kontrolltag. Dabei führten sie vorgestern stationäre und mobile Verkehrskontrollen mit dem Fokus auf dem Schwerlastverkehr durch.
Der gewerbliche Güterkraftverkehr unterliegt in besonderem Maße speziellen Vorschriften. Aufgrund der starken Konkurrenzsituation und einer angestrebten optimalen Auslastung der Fahrzeuge sowie des Fahrpersonals werden nach wie vor Vorschriften missachtet.
Unter Führung der Verkehrsdirektion 4 (VD 4) überprüften am Mittwoch 146 Polizistinnen und Polizisten der Verkehrsdirektionen (VD 1 - VD 4), der Polizeikommissariate sowie der Wasserschutzpolizei gemeinsam mit Einsatzkräften des Zolls und des Amts für Arbeitsschutz 480 Fahrzeuge und 496 Personen. Zudem führten Beamtinnen und Beamte der Präventionsabteilung der Verkehrsdirektion (VD 6) themenbezogene Bürgergespräche und verteilten Informationsmaterial.
Darüber hinaus kontrollierten die Einsatzkräfte ein weiteres Mal das Rechtsabbiegen von Lkw (über 3,5 Tonnen). Dieses stellt bei einer zu hohen Geschwindigkeit eine besondere Gefährdung für ungeschützte Verkehrsteilnehmer dar. Für Lkw (über 3,5 Tonnen) gilt beim Abbiegen Schrittgeschwindigkeit (maximal 7 km/h).
Im Einzelnen wurden unter anderem folgende Verstöße festgestellt:
Straftaten:
- 2 x Fahren ohne Fahrerlaubnis
- 2 x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
- 1 x Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
- 1 x Urkundenfälschung
- 2 x sonstige StraftatenOrdnungswidrigkeiten:
Schwerlastverkehr:
- 28 x Verstoß gegen die Ladungssicherung
- 4 x Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten
- 3 x Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts
- 5 x sonstige Verstöße in Zusammenhang mit dem GüterverkehrSonstige:
- 103 x Geschwindigkeitsverstöße (überwiegend durchKraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen beim Abbiegen -
höchster Wert 27 km/h bei erlaubter
Schrittgeschwindigkeit)
- 50 x Missachtung des Rotlichts(davon 45 Verstöße durch Fahrradfahrende)
- 37 x Verstöße im ruhenden Verkehr (Parkverstöße)
- 32 x Anschnallpflicht missachtet
- 16 x verbotswidrige Handynutzung
- 12 x Missachtung des Überholverbots
- 5 x verbotswidriges Wenden
- 1 x Unterschreitung des Mindestabstands
- 1 x Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln
- 85 x sonstige OrdnungswidrigkeitenIn 19 Fällen musste die Weiterfahrt - teilweise zumindest vorübergehend - untersagt werden.
Weiterhin stellten die Einsatzkräfte 43 Mängelmeldungen aus, weil beispielsweise technische Mängel am Fahrzeug vorlagen oder erforderliche Dokumente nicht mitgeführt wurden.
Im Rahmen der Kontrollen ergaben sich folgende Besonderheiten:
Bei der Kontrolle eines 46-jährigen Fahrers eines italienischen Wohnmobils erhielten die Einsatzkräfte Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum. Nachdem ein freiwilliger Drogenvortest positiv verlaufen war, ordneten sie eine Blutprobenentnahme bei dem Mann an und untersagten die Weiterfahrt. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300 Euro eingezogen.
Bei der Kontrolle eines litauischen Sattelzuges wurden die Beamtinnen und Beamten auf eine mangelnde Ladungssicherung aufmerksam. Nachdem der 36-jährige Fahrer die zwölf geladenen Kabelrollen vor Ort nicht richtig sichern konnte, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Die Fracht musste umgeladen werden und die Einsatzkräfte leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die zuständigen Verkehrsermittlerinnen und Verkehrsermittler der VD 43 prüfen jetzt auch, ob gegen den Spediteur möglicherweise ein Gewinnabschöpfungsverfahren eingeleitet werden kann.
In einer weiteren Kontrolle stellten sie bei der Überprüfung eines polnischen Sattelzugs fest, dass transportierte Stahlelemente unzureichend gesichert waren. Auch in diesem Fall ordneten die Einsatzkräfte die Umladung der Fracht an und untersagten die Weiterfahrt. Nach Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird auch hier ein Gewinnabschöpfungsverfahren geprüft.
Die Polizei Hamburg wird auch in Zukunft Schwerpunktkontrollen durchführen, um die Sicherheit auf Hamburgs Straßen zu erhöhen.
Schl.
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