Polizei stoppt zwei betrunkene Fahrzeugführer und ein Auto ohne Versicherung
HILDESHEIM (bef). In der Nacht von Samstag, den 20.04.2024, auf Sonntag, den 21.04.2024, stellte die Polizei Hildesheim gleich mehrere Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr fest.
Gegen 21:00 Uhr fiel Beamten in der Kaiserstraße ein Auto auf, welches ohne eingeschaltetes Licht und in Schlangenlinien fuhr. In dem Fahrzeug wurde ein 44-jähriger Hildesheimer mit seinen beiden Kindern angetroffen. Im Rahmen der Kontrolle ergaben sich weitere Hinweise auf eine Alkoholbeeinflussung des Fahrers, ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2,5 Promille.
Dem Mann wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen, außerdem wurde sein Führerschein beschlagnahmt und ihm damit das Führen von Kraftfahrzeugen untersagt. Auf ihn kommt nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu. Die beiden Kinder wurden aufgrund der Alkoholisierung des Vaters in die Obhut einer Familienangehörigen übergeben.
Gegen 00:45 Uhr stellten Beamte einen E-Scooter-Fahrer mit auffälliger Fahrweise in der Friesenstraße fest. Bei der anschließenden Kontrolle wurde ebenfalls ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von über 1,7 Promille ergab. Dem 41-jährigen Hildesheimer wurde im weiteren Verlauf durch eine Ärztin eine Blutprobe entnommen, die Fahrt mit dem E-Scooter durfte er nicht fortsetzen. Auch hier leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein.
Gegen 01:40 Uhr befanden sich Beamte der Hildesheimer Polizei im Wackenstedter Stieg. Dort fiel ihnen ein Auto auf, welches bei Erscheinen des Streifenwagens das Licht ausschaltete, der Fahrer und eine weitere Person entfernten sich anschließend.
Das Fahrzeug wurde durch die Beamten überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass dieses über keinen Versicherungsschutz mehr verfügt. Kurz darauf kamen die beiden Personen zurück, dem 38-jährigen Fahrer wurde das Fehlen des notwendigen Versicherungsschutzes mitgeteilt und die Weiterfahrt mit dem Fahrzeug untersagt.
Auf den Mann kommt ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu.
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