BPOL NRW: Vier Festnahmen am Wochenende – Bundespolizei fahndet erfolgreich
Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Reisende verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (19.-21.04.2024).
Zu Beginn stellten die Beamten am Freitagmorgen einen rumänischen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Chisinau/Moldau zu fliegen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 29-Jährige seit Februar dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Diebstahls gesucht wurde. Demnach wurde er im Oktober 2023 rechtskräftig verurteilt.
Seine Reise konnte der Mann dennoch fortsetzen, da er die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen abwenden konnte.
Am darauffolgenden Samstagmorgen wurde ein 37-jähriger deutscher Staatsangehöriger bei den Bundespolizisten zur Grenzkontrolle vorstellig. Er beabsichtigte, nach London/Großbritannien zu fliegen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Mann wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von der Staatsanwaltschaft Münster gesucht wurde. Bereits in Oktober 2021 wurde er rechtskräftig verurteilt.
Doch auch der in Lüdenscheid lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen abwenden, so dass er seinen Weg fortführen konnte.
Sonntagnachmittag dann wurde im Rahmen der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir/Türkei ein 35-jähriger türkischer Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld im September 2023 einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Zulassens des Führens und Führens eines nicht versicherten Kraftfahrzeuges gegen den im April 2023 Verurteilten erlassen hatte.
Der in Bielefeld lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 200 Euro ebenfalls begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von fünf Tagen abwenden. Seinen Flug nach Großbritannien trat er im Anschluss an.
Zuletzt stellte die Bundespolizei am Sonntagabend einen deutschen Staatsangehörigen fest, welcher zuvor aus Kopenhagen/Dänemark einreiste. Im Rahmen einer stichprobenartigen Kontrolle wurde festgestellt, dass der 59-Jährige von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wurde. Im Juni 2023 wurde durch diese ein Haftbefehl wegen zweifachen Betruges gegen den im Juni 2021 Verurteilten erlassen.
Doch der in Belgien lebende Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 500 Euro vor Ort begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen abwenden. Danach setzte auch er seine Reise fort.
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