Unter Drogen am Steuer – E-Scooter ohne Versicherung
Am Dienstag gegen 12.30 Uhr fiel einer Streifenwagen-Besatzung ein Lkw Im Grund auf. Ein Drogenvortest fiel positiv aus auf Cannabis. Der 44-jährige, aus Polen kommende Kraftfahrer wurde zur Polizeiwache gebracht, um ihm eine Blutprobe abzunehmen. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt mit Kraftfahrzeugen und nahm ihm eine Sicherheitsleistung ab.
Am Dienstagabend kontrollierte die Polizei auf der Hochstraße den Pkw eines 24-jährigen, in Attendorn gemeldeten Fahrers. Auf dem Rücksitz saßen zwei Kinder, eines falsch, eines gar nicht gesichert. Im Verlaufe des Gesprächs verdichteten sich Hinweise darauf, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss am Steuer saß. Ein Drogenvortest verlief positiv auf Amphetamine und THC. Die Polizeibeamten nahmen ihn mit zur Wache, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Bei einer genaueren Prüfung seines bulgarischen Führerscheins stellte sich außerdem heraus, dass ihm das Führen eines Kraftfahrzeuges in Deutschland nach anderen Vorfällen verboten wurde. Kurz bevor an der Polizeiwache ausstieg, ließ er beiläufig ein Tütchen mit einer weißen Substanz fallen. Dabei handelt sich wahrscheinlich um Amphetamin. Die Polizeibeamten fertigten Strafanzeigen wegen Fahrens unter Drogeneinfluss und ohne Fahrerlaubnis sowie wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, außerdem eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen der ungesicherten Kinder auf der Rückbank.
Am Dienstagnachmittag entdeckte eine auf dem Gehweg der Friedrichstraße einen E-Scooter, auf dem zwei Personen fuhren. An dem E-Scooter hing nur ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen. Die Polizeibeamten stoppten die zwei. Vorne lenkte eine 14-Jährige. Außerdem stand ihr kleiner Bruder verbotenerweise mit auf dem E-Scooter. Die Polizeibeamten schrieben eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und übergaben die Kinder ihrem Vater.
Mit 14 durfte das Mädchen den E-Scooter zwar fahren. Doch solche Elektrokleinfahrzeuge müssen die Straße benutzen, versichert sein und dürfen nur von einer Person genutzt werden. Die Nutzung des Gehweges ist nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich durch Zusatzzeichen ausgewiesen wird. (cris)
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