Pkw-Fahrer übersieht E-Scooter/Rollerfahrerin schwer verletzt

Am Dienstagmorgen (23. April) kam es gegen 06:30 Uhr in Windeck-Dattenfeld zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine E-Scooter-Fahrerin schwer verletzt wurde. Die 38 Jahre alte Windeckerin fuhr mit ihrem Zweirad mit Elektroantrieb aus Richtung Herchen kommend in Richtung Schladern. An der Einmündung der Dreiseler Straße beschreibt die Hauptstraße eine vorfahrtsberechtigte Linkskurve. Als die Frau diese Kurve passieren wollte, wurde sie offenbar von einem ebenfalls aus Windeck stammenden Pkw-Fahrer übersehen, der von der Dreiseler Straße auf die Hauptstraße wechseln wollte. Der Audi erfasste den Roller und dessen Fahrerin, die auf die Fahrbahn stürzte und sich schwere Verletzungen zuzog. Ein Rettungswagen brachte die 38-Jährige später zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. An Scooter und Auto entstanden leichte Sachschäden. Die Schadenshöhe wurde auf einen unteren vierstelligen Eurobetrag geschätzt. Die hinzugerufene Polizei, die den Verkehrsunfall aufnahm und Unfallspuren sicherte, stellte zudem fest, dass die Frontscheibe an dem Audi nur in einem kleinen Bereich vom Eis befreit war und somit davon auszugehen ist, dass die Sicht des Fahrers beeinträchtigt war. Weiter stellten die Polizisten fest, dass die Hauptuntersuchung des Audi bereits seit neun Monaten überfällig ist und an dem Fahrzeug unterschiedliche Felgen montiert waren, weshalb nun das Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis geprüft wird. Der 28-jährigen Unfallverursacher muss sich jetzt wegen fahrlässiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall und Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verantworten. Die Polizei weist darauf hin, dass Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung gefrorene Front- und Seitenscheiben komplett enteisen müssen. Außerdem sind Fahrzeugführer und -Halter für den ordnungsgemäßen Zustand des Kraftfahrzeugs verantwortlich. Eine Mischbereifung ist nur unter bestimmten Umständen zulässig; unterschiedliche Felgentypen in aller Regel nicht. (Uhl) Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de