BPOL NRW: Eheleute müssen Restfreiheitsstrafe verbüßen – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl
Am gestrigen Nachmittag (24. April) nahmen Bundespolizisten am Dortmunder Flughafen eine Frau und einen Mann fest. Eine Staatsanwaltschaft ließ bereits nach diesen fahnden.
Gegen 16:15 Uhr wurde ein Ehepaar in Begleitung ihrer 8-jährigen Enkelin bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina/ Kosovo vorstellig. Der 60-Jährige händigte den Bundespolizisten die kosovarischen Reisepässe aus. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Mann und seine 63-jährige Frau zur Fahndung ausgeschrieben hat.
Das Landgericht Stuttgart hatte die kosovarischen Staatsbürger im August 2009 rechtskräftig, wegen Geiselnahme, jeweils zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Ein Fingerabdruckscan bestätigte die Identität des Ehepaars zweifelsfrei. Dieses gab an, dass sie die Haftstrafe bereits in der Vergangenheit verbüßt haben und anschließend in den Kosovo überstellt worden seien. Nun muss die Frau und der Mann noch eine Restfreiheitsstrafe verbüßen.
Der 60-Jährige kontaktierte seinen 34-jährigen Sohn, welcher in Recklinghausen wohnhaft ist. Dieser nahm, nach Rücksprache mit dem Jugendamt, seine 8-jährige Nichte in Obhut. Bundespolizisten brachten die Eheleute im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt.
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