BPOL NRW: Bundespolizei verhaftet zwei Reisende und zieht fast 7.000 Euro Geldstrafen ein

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Gaziantep/Türkei stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Donnerstagabend (25.04.2024) einen zur Fahndung ausgeschriebenen Deutschen fest. Der 33-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Köln gesucht. Diese hatte drei Wochen zuvor einen Haftbefehl wegen Computerbetruges in 13 Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung gegen den bereits im September 2019 Verurteilten erlassen. Dank eines Bekannten konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 109 Tagen von dem in Erftstadt lebenden Mann abgewendet werden, indem die Geldstrafe in Höhe von 5.450 Euro beglichen wurde. Zeitgleich nahmen die Bundespolizeibeamten einen weiteren Mann fest, nach dem gefahndet wurde. Gegen einen 28-jährigen Deutschen, welcher ebenfalls beabsichtigte, nach Gaziantep/Türkei auszureisen, lag ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vor. Im Januar 2024 hatte diese einen Haftbefehl wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit gegen den Reisenden erlassen. Doch auch der in der Schweiz lebende Mann konnte die Erzwingungshaft in Höhe von zwei Tagen abwenden und seinen Flug in die Türkei antreten, indem er die Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.