Bundespolizei Flughafen Hannover: Wochenende der Haftbefehle am Flughafen
Am Samstag wollte ein 33-jähriger nach Hurghada in den Urlaub fliegen. Bei der Kontrolle seiner Personalien fiel den Beamten der Bundespolizei auf, dass der Mann mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig gesucht wurde. Er hatte aus einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz das Bußgeld in Höhe von 130 Euro, zuzüglich 41 Euro an Verfahrenskosten nicht beglichen. Da er den Betrag vor Ort begleichen konnte, stand dem Urlaubsflug nichts entgegen.
Aus Antalya kommend wurde ein 61-jähriger verhaftet. Der Mann wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Da er den Gesamtbetrag nicht vollständig bezahlt hatte, wurde er nun durch die Staatsanwaltschaft Hannover mit entsprechendem Haftbefehl gesucht. Leider war bei Ankunft in Hannover die Reisekasse leer, so dass ein Bekannter des Mannes die noch fehlenden 150 Euro plus 84,50 Euro an Kosten bei der Bundespolizei bezahlte. Der Heimreise stand so nun nichts mehr im Wege.
Wegen einer nicht bezahlten Ordnungswidrigkeit wurde auch ein 32-jähriger gesucht. Wieder war die Staatsanwaltschaft Braunschweig Aussteller eines Haftbefehls. Damit nun die Reise nach Istanbul nicht gefährdet wurde, zahlte der Mann die 30 Euro (Ein Tagessatz) und die fälligen 97,50 Euro an Kosten bei den Beamten ein. Seinen Flug erreichte der 32-jährige auch noch.
Ein 35-jähriger wollte dann am Samstagabend nach Erbil/Irak reisen. Auch hier hätte ein Haftbefehl wie Reise fast verhindert. Auf Grund einer Verurteilung wegen des Erschleichens von Leistungen hatte die Staatsanwaltschaft Hannover den Mann mit einem Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben. 30 Tagessätze zu je 15 Euro waren durch den Mann nicht bezahlt worden, so dass nun die Summe von 450 Euro, zuzüglich 81 Euro noch offen waren. Um seine Reise nach Erbil nicht zu gefährden zahlte der 35-jährige die geforderte Summe bei der Bundespolizei ein und konnte so seinen Flug antreten.
Aus Istanbul erreichte in den frühen Morgenstunden des Sonntages ein 30-jähriger den Flughafen Hannover. Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle stellen die Beamten fest, dass der Mann seine Strafe wegen eines unerlaubten Aufenthaltes nicht bezahlt hatte. In diesem Fall waren noch 150 Euro plus 82,50 Euro Verfahrenskosten offen, weswegen ihn die Staatsanwaltschaft Passau suchte. Wie gut, dass der 30-jährige abgeholt wurde, denn der Abholer konnte für den Mann den noch offenen Gesamtbetrag begleichen. Zusammen traten die beiden dann nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen die Heimreise an.
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