Nienburg/Schaumburg- Verstärkte Jugendschutzkontrollen an Himmelfahrt
(Oth) Anlässlich der jährlich an Himmelfahrt stattfinden Feierlichkeiten weist die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg auf die Beachtung des richtigen Umgangs mit Cannabis hin.
Für Erwachsene ist der Konsum und Besitz von Cannabis grundsätzlich erlaubt. Maximal 25 Gramm dürfen mitgeführt und 50 Gramm zu Hause gelagert werden.
Der Konsum von Cannabis ist in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten. Ein Verstoß hiergegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Konsumentinnen und Konsumenten sollten sich grundsätzlich immer selbstständig vergewissern, dass sich keine Minderjährigen in ihrer Nähe befinden.
Bei Feierlichkeiten wie in Bad Hiddenserborn oder dem Freibad am Dobben in Nienburg werden Sie sich häufig in der Nähe von minderjährigen Personen aufhalten.
An der Gaststätte in Bad Hiddenserborn befindet sich zudem ein Spielplatz. Hierzu gilt, dass der Konsum von Cannabis innerhalb eines Radius von 100 Metern zu einem Spielplatz untersagt ist.
Festgestellte Verstöße werden zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen konsequent geahndet. Gleiches gilt auch für Verstöße im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch.
Bitte zeigen Sie dafür Verständnis.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Einsatz gerne an.
Rückfragen bitte an:
Alina Othmer
Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg
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