Blutprobe nach Sturz mit E-Scooter

Ein 40-jähriger Troisdorfer hatte sich am Donnerstagnachmittag (09. Mai) einen E-Scooter für den Heimweg gemietet. Dummerweise hatte er zuvor Alkohol konsumiert und es geschah wie es geschehen musste: Im Talweg bremste er ohne Fremdeinwirkung mit dem Leih-Roller zu scharf und stürzte. Neben diversen Hautabschürfungen zog er sich auch eine blutende Kopfverletzung zu. Zur Behandlung musste der 40-Jährige in ein Krankenhaus. Mit ins Krankenhaus fuhr auch die zur Unfallstelle hinzugerufene Polizei, da die Alkoholisierung des Mannes nicht unentdeckt geblieben war. Als die Beamten dem Mann in der Ambulanz eröffneten, dass sie eine Blutprobe zur Feststellung der Alkoholkonzentration im Blut entnehmen lassen werden, wurde der 40-Jährige aggressiv und verweigerte jegliche Mitarbeit. Nach einer kurzen Belehrung, dass die Blutprobe zur Not auch unter körperlichem Zwang erfolgen wird, schritten die Beamten zur Tat und fixierten den Troisdorfer auf der Behandlungsliege, damit der Arzt die Blutprobe entnehmen konnte. Danach beruhigte sich der 40-Jährige und ließ seine Verletzungen weiter behandeln. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Nochmal die wichtigsten Regeln für E-Scooter in Kürze: - Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang, - Promille-Grenzen wie für Autofahrer, - Gehwege sind tabu, - hintereinanderfahren, - eine Person pro E-Scooter. (Bi)Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis Pressestelle Telefon: 02241/541-2222 E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de