BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf verhaftet am Wochenende vier Reisende
Insgesamt vier zur Festnahme ausgeschriebene Reisende verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge am vergangenen Wochenende (10.-11.05.2024).
Zu Beginn stellten die Bundespolizeibeamten am Freitagmorgen einen Deutschen fest, der aus Samsun/Türkei einreiste. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 21-Jährige seit März dieses Jahres von der Staatsanwaltschaft Gera wegen Erschleichens von Leistungen gesucht wurde.
Seine Heimreise konnte der im Märkischen Kreis lebende Mann dennoch fortsetzen, da er die Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 80 Tagen abwenden konnte.
Am darauffolgenden Samstagvormittag wurde ein 55-jähriger Aserbaidschaner bei den Beamten zur Grenzkontrolle vorstellig. Er beabsichtigte, nach Antalya/Türkei zu fliegen. Hierbei wurde festgestellt, dass dieser Mann seit Oktober 2023 von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Diebstahls per Haftbefehl gesucht wurde. Demnach wurde er bereits im September 2018 rechtskräftig verurteilt.
Doch der in Düsseldorf lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro nicht vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 80 Tagen nicht abwenden. Nach Eröffnung des Haftbefehls durch die Bundespolizei wurde er daher an die Justizbehörden überstellt.
Samstagabend dann wurde eine 63-jährige Niederländerin kontrolliert, die beabsichtigte, nach Antalya/Türkei zu fliegen. Bei dieser stellten die Bundespolizeibeamten fest, dass die Staatsanwaltschaft Aachen im November 2023 einen Haftbefehl wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Tateinheit mit unerlaubter Einfuhr von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen die im September 2021 Verurteilte erlassen hatte.
Doch die Frau konnte die ihr auferlegte Geldstrafe in Höhe von 1.470 Euro vor Ort begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 49 Tagen abwenden. Danach wurde ihr die Ausreise gestattet.
Zuletzt stellten die Bundespolizisten am Sonntagabend einen Griechen fest, der zuvor aus Chania/Griechenland einreiste. Im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 47-Jährige von der Staatsanwaltschaft München gesucht wurde. Im April 2022 wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen den im Februar 2022 rechtskräftig Verurteilten erlassen.
Auch der in Griechenland lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 3.150 Euro vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 210 Tagen abwenden. Anschließend setzte er seinen Weg fort.
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