Bundespolizeidirektion München: Interpol-Fahndung/ Bundespolizei bringt gesuchten Finnen in Auslieferungshaft
Am Freitag (10. Mai) hat die Bundespolizei einen finnischen Staatsangehörigen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Gegen den Gesuchten lag eine Interpol-Fahndung aus Singapur wegen Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz vor.
Lindauer Bundespolizisten stoppten am Dienstagvormittag (7. Mai) am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) ein Fahrzeug mit estnischer Zulassung. Bei der Überprüfung des finnischen Beifahrers stellten die Beamten einen internationalen Haftbefehl der singapurischen Behörden fest. Der 70-Jährige wurde seit Januar per Interpol-Fahndung wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz gesucht. Aufgrund des Haftbefehls und des Antrages der Generalstaatsanwaltschaft München nahmen die Beamten den Mann in vorläufige Auslieferungshaft.
Gegen die Fahrerin, die Ehefrau des Finnen, lag nichts vor, weswegen sie auf freiem Fuß bleiben konnte.
Da der Mann während der polizeilichen Maßnahmen über körperliche Beschwerden klagte, wurde er unter Polizeibegleitung zur Überprüfung der Gewahrsamsfähigkeit und zur ärztlichen Behandlung mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus Kempten gebracht. Erst am Freitag konnte der Patient entlassen und von Bundespolizisten beim Amtsgericht Kempten vorgeführt werden.
Die Beamten lieferten den Finnen schließlich am Freitagabend auf Beschluss der Ermittlungsrichterin in die in die Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt München ein. Über den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls entscheidet nun das Oberlandesgericht München.
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