Kradfahrer bei Unfall lebensbedrohlich verletzt

Am Dienstagnachmittag des 14.05.2024 kam es in der Gemeinde Hornstorf zu einem schweren Verkehrsunfall in Folge dessen ein 52-jähriger Kradfahrer lebensbedrohlich verletzt wurde. Vorausgegangen war eine Feststellung des Kradfahrers durch den Videowagen des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Metelsdorf auf der BAB 14. Hier fiel der 52-Jährige auf, dass er vorausfahrende Fahrzeuge unter anderem auch unter Ausnutzen des Standstreifens auf der rechten Seite überholte. Die Beamten setzten an dem zivilen Polizeifahrzeug die entsprechenden Haltesignale und wollte den Kradfahrer gegen 16:00 Uhr einer Verkehrskontrolle unterziehen. Dieser beschleunigte daraufhin jedoch sein Krad, verließ die BAB 14 am Kreuz Wismar auf die B 105 weiter in Richtung der Gemeinde Hornstorf bei Wismar. Im Laufe der Flucht missachtete der 52-Jährige unter anderem auch die Rotphase einer Ampel, fuhr von der B 105 in den Rüggower Weg weiter in Richtung Hornstorf. Der Videowagen folgte dem Krad im Rahmen der Nacheile mit Abstand und ebenfalls erhöhter Geschwindigkeit. Wenige Meter hinter dem Ortseingang Hornstorf wollte der 29-jährige Fahrer eines Opel aus dem Gärtnerweg kommend auf den Rüggower Weg einbiegen. Im Bereich des Ortseingangs Hornstorf befindet sich eine Bergkuppe, so dass an der Einmündung vom Gärtnerweg zum Rüggower Weg ein Verkehrsspiegel angebracht ist. Der Opel-Fahrer tastete sich in die Einmündung ein, jedoch kam es durch den plötzlich auftauchenden Kradfahrer zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Bei dem Unfall wurde der 52-jährige Kradfahrer lebensbedrohlich verletzt. Eine anwesende Zeugin leistete Erste-Hilfe und führte Wiederbelebungsmaßnahmen durch. Die zeitnah eintreffenden Rettungs- und Notarztwagenbesatzungen übernahmen anschließend die medizinischen Rettungsmaßnahmen. Ein Rettungshubschrauber kam ebenfalls am Unfallort zum Einsatz. Da sich der Zustand des Kradfahrers immer wieder verschlechterte, wurde dieser durch eine Rettungswagenbesatzung ins Schweriner Klinikum gefahren. Der 29-jährige Opel-Fahrer sowie die beiden Polizisten im Videowagen erlitten bei dem Unfall leichte Verletzungen. Ein Sachverständiger der DEKRA kam ebenfalls an der Unfallstelle zum Einsatz. Am Krad entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Polizeilich wird der Gesamtschaden auf 12.000 Euro geschätzt. Der 52-Jährige war nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis und muss sich weiter unter anderem auch wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs strafrechtlich verantworten. André Falke Erster Polizeihauptkommissar Polizeiführer vom Dienst Einsatzleitstelle Polizeipräsidium RostockRückfragen zu den Bürozeiten: Polizeipräsidium Rostock Pressestelle Dörte Lembke, Tobias Gläser Telefon: 038208 888 2040/ -2041 Fax: 038208 888 2006 E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende: Polizeipräsidium Rostock Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst Telefon: 038208 888 2110 E-Mail: elst-pp.rostock@polmv.de