Kradfahrer bei Unfall lebensbedrohlich verletzt
Am Dienstagnachmittag des 14.05.2024 kam es in der Gemeinde Hornstorf
zu einem schweren Verkehrsunfall in Folge dessen ein 52-jähriger
Kradfahrer lebensbedrohlich verletzt wurde.
Vorausgegangen war eine Feststellung des Kradfahrers durch den
Videowagen des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Metelsdorf auf
der BAB 14. Hier fiel der 52-Jährige auf, dass er vorausfahrende
Fahrzeuge unter anderem auch unter Ausnutzen des Standstreifens auf
der rechten Seite überholte. Die Beamten setzten an dem zivilen
Polizeifahrzeug die entsprechenden Haltesignale und wollte den
Kradfahrer gegen 16:00 Uhr einer Verkehrskontrolle unterziehen.
Dieser beschleunigte daraufhin jedoch sein Krad, verließ die BAB 14
am Kreuz Wismar auf die B 105 weiter in Richtung der Gemeinde
Hornstorf bei Wismar. Im Laufe der Flucht missachtete der 52-Jährige
unter anderem auch die Rotphase einer Ampel, fuhr von der B 105 in
den Rüggower Weg weiter in Richtung Hornstorf. Der Videowagen folgte
dem Krad im Rahmen der Nacheile mit Abstand und ebenfalls erhöhter
Geschwindigkeit. Wenige Meter hinter dem Ortseingang Hornstorf wollte
der 29-jährige Fahrer eines Opel aus dem Gärtnerweg kommend auf den
Rüggower Weg einbiegen. Im Bereich des Ortseingangs Hornstorf
befindet sich eine Bergkuppe, so dass an der Einmündung vom
Gärtnerweg zum Rüggower Weg ein Verkehrsspiegel angebracht ist. Der
Opel-Fahrer tastete sich in die Einmündung ein, jedoch kam es durch
den plötzlich auftauchenden Kradfahrer zum Zusammenstoß beider
Fahrzeuge.
Bei dem Unfall wurde der 52-jährige Kradfahrer lebensbedrohlich
verletzt. Eine anwesende Zeugin leistete Erste-Hilfe und führte
Wiederbelebungsmaßnahmen durch. Die zeitnah eintreffenden Rettungs-
und Notarztwagenbesatzungen übernahmen anschließend die medizinischen
Rettungsmaßnahmen. Ein Rettungshubschrauber kam ebenfalls am
Unfallort zum Einsatz. Da sich der Zustand des Kradfahrers immer
wieder verschlechterte, wurde dieser durch eine
Rettungswagenbesatzung ins Schweriner Klinikum gefahren.
Der 29-jährige Opel-Fahrer sowie die beiden Polizisten im Videowagen
erlitten bei dem Unfall leichte Verletzungen.
Ein Sachverständiger der DEKRA kam ebenfalls an der Unfallstelle zum
Einsatz.
Am Krad entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Polizeilich wird der
Gesamtschaden auf 12.000 Euro geschätzt.
Der 52-Jährige war nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis
und muss sich weiter unter anderem auch wegen der Gefährdung des
Straßenverkehrs strafrechtlich verantworten.
André Falke
Erster Polizeihauptkommissar
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