Ohne Führerschein und unter Drogen unterwegs

Am Mittwoch (15.05.), gegen 01:00 Uhr, fiel eingesetzten Beamten des Einsatztrupps Düsseldorf bei einem Wechsel im Autobahndreieck Neuss-Süd von der BAB 57 auf die BAB 46 ein Fahrzeug auf. Durch die unsichere Fahrweise des Fahrzeugführers wurden die Polizisten auf das Fahrzeug aufmerksam und versuchten dieses anzuhalten. Trotz Versuches, sich der Kontrolle zu entziehen, konnte der 18-jährige Dormagener, welcher den Pkw führte, angehalten und kontrolliert werden. Im Pkw befanden sich neben ihm noch drei weitere Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren. Während der Kontrolle stellte ich heraus, dass der Dormagener unter Einfluss von Betäubungsmitteln das Fahrzeug führte. Ebenso war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Das Auto hatte er offenbar unbefugt in Gebrauch genommen und dieses war weder zugelassen noch versichert. Zudem konnte zusätzlich ein Druckverschlusstütchen mit vermutlich Kokain sichergestellt werden. Bei der näheren Betrachtung des Fahrzeuges entdeckten die Beamten außerdem einen E-Scooter, welcher nach ersten Ermittlungen in Frankfurt entwendet wurde. Durch die gute Zusammenarbeit des Einsatztrupps Düsseldorf sowie der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss kann nunmehr ein umfangreiches Strafverfahren geführt werden. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und die beiden Minderjährigen an ihre Erziehungsberichtigten übergeben. Ihm wurde eine Blutprobe zur Feststellung der Art und Menge des Betäubungsmittels entnommen. Der Dormagener muss sich nun wegen mehrerer Straftaten verantworten. Das Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss kann gefährlich enden. Die Einnahme von Drogen und Alkohol kann zahlreiche körperliche sowie psychische Auswirkungen haben. Beispielsweise kommt es zur Einschränkung der Reaktionszeit oder des Konzentrationsvermögens. Auch werden Situationen, sowie das eigene Fahrvermögen fehleingeschätzt. Im Straßenverkehr kann ein solcher Konsum fatale Folgen für den Konsumierenden sowie unbeteiligt betroffene Personen haben. Drogen können bereits in geringe Mengen die Fahrtüchtigkeit herabsetzen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: