BPOLI LUD: Weiterreise nach Zahlung Geldstrafe
Am Mittwochmorgen kontrollierten Bundespolizisten einen ukrainischen Kleintransporter. Ein Insasse des Transporters war zur Fahndung ausgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft Görlitz hatte gegen den 34-jährigen Ukrainer einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Demzufolge wurde der Ukrainer im Jahr 2019 wegen unerlaubten Aufenthalts ohne erforderlichen Aufenthaltstitel zu einer Geldstrafe in Höhe von 320,00 Euro verurteilt. Nachdem er seine Schulden bei der Staatskasse vor Ort beglichen hatte, konnte er weiterreisen.
Die Kontrolle fand auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße statt.
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