Bundespolizeidirektion München: In mehreren Ländern als Asylbewerber registriert/ Bundespolizei bringt zwei Migranten in Haft
In den vergangenen Tagen (14./16. Mai) hat die Bundespolizei einen nigerianischen und einen syrischen Migranten in Zurückweisungshaft eingeliefert. Die beiden Männer hatten bereits in mehreren europäischen Ländern Asylanträge gestellt.
Der Syrer hatte bei seiner unerlaubten Einreise Hilfe von einer slowenischen Fahrzeuglenkerin. Die Frau besaß allerdings keine Fahrerlaubnis mehr.
Am Mittwochabend (15. Mai) kontrollierte eine Streife der Lindauer Bundespolizei am Bahnhof Lindau-Reutin einen nigerianischen Zugfahrgast eines EuroCity-Zuges aus Zürich. Der 29-Jährige konnte den Beamten lediglich eine Kopie seines nigerianischen Reisepasses vorzeigen. Angeblich hatte er die Dokumente in seiner Wohnung in Bremerhaven vergessen.
Die Bundespolizisten ermittelten, dass der Mann bereits seit 2018 in Deutschland, Belgien, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz Asylanträge gestellt hatte. In Deutschland war das Asylverfahren des Nigerianers bereits negativ beschieden worden. Seither wird der Polizeibekannte als geduldeter Ausländer geführt. Die Beamten fanden bei dem Mann unter anderem einen schweizerischen Ausgangsschein sowie eine Sicherstellungsbescheinigung seines Reisepasses der niederländischen Polizei.
Die Bundespolizisten zeigten den Migranten wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Die Beamten führten den Beschuldigten am Donnerstagnachmittag beim Amtsgericht Lindau vor und lieferten ihn am Abend in Zurückweisungshaft in die Abschiebehafteinrichtung Hof ein.
Bereits in der Nacht auf Montag (13. Mai) hatten Kemptener Bundespolizisten am Grenztunnel Füssen (BAB 7) einen Kleinwagen mit slowenischer Zulassung gestoppt. Die Fahrerin zeigte den Beamten ihren slowenischen Führerschein sowie ein Handyfoto ihres Reisepasses vor. Der syrische Beifahrer war lediglich im Besitz seines internationalen syrischen Führerscheins und eines abgelaufenen italienischen Aufenthaltstitels.
Die Polizisten ermittelten, dass der 41-Jährige seit 2019 bereits in Slowenien und Italien Asylanträge gestellt hatte. Außerdem hatte der Mann in der Schweiz gelebt und dort nachweislich zwischen 2014 und 2016 einen Sprachkurs besucht. Eigenen Angaben zufolge hält sich der Syrer bereits seit 2012 in Europa auf. Mit der Slowenin sei er nach islamischem Recht verheiratet.
Die Bundespolizisten fanden außerdem heraus, dass der Führerschein der Fahrerin von den slowenischen Behörden widerrufen worden und damit ungültig war. Die 52-Jährige muss sich nun wegen Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einreise sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Die Frau wurde später auf freien Fuß entlassen.
Der Syrer erhielt eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Beamten führten den Migranten am Dienstagvormittag beim Amtsgericht Kempten vor. Die Ermittlungsrichterin ordnete die Haft zur Sicherung der Zurückweisung an. Anschließend brachten die Bundespolizisten den Migranten in die Transit- und Abschiebehafteinrichtung am Münchener Flughafen.
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