Friemersheim: Schwerpunktkontrolle zeigt Wirkung – 113 Fahrzeugführende und 100 Fahrzeuge überprüft

Am Samstag (18. Mai) kontrollierten Einsatzkräfte der Polizei ab 18 Uhr den An- und Abreiseverkehr zu einem Open-Air-Festival in Friemersheim. Den Schwerpunkt legten die Polizistinnen und Polizisten auf Fahrzeugführende, die sich unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel ans Steuer setzten oder verbotswidrig ein elektronisches Gerät während der Fahrt nutzten. Hierbei handelt es sich um zwei Hauptunfallursachen für mitunter schwerwiegende Verkehrsunfälle. Die Kontrollen zeigten Wirkung - Ein Großteil der Partygäste hielt sich an die Verkehrsregeln. Die Verstöße einzelner Verkehrsteilnehmender im Detail: Um 22 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte im Bereich der Bliersheimer Straße einen schwarzen VW Golf mit Weseler Kennzeichen. Der Fahrzeugführer (23) wirkte sichtlich nervös und zeigte weitere körperliche Auffälligkeiten, welche den Verdacht erhärteten, dass er unter dem Einfluss berauschender Mittel steht. Die Beamten boten dem Weseler daraufhin einen Drogenvortest an, um ihm die Möglichkeit einzuräumen, ihren Verdacht des vorausgegangenen Drogenkonsums zu entkräften. Weil der Urintest positiv auf den Wirkstoff THC ausfiel, musste der 23-Jährige die Polizisten zur Wache begleiten, wo ein Arzt ihm eine Blutprobe entnahm. Mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige im Gepäck, konnte er die Wache wieder verlassen. Gegen 23:50 Uhr kontrollierten Polizisten an der gleichen Örtlichkeit einen schwarzen Audi A5 mit Kölner Zulassung. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Beamten: Der Fahrer (29) hatte einen Drink zu fiel, lag aber unterhalb des Wertes, der die absolute Fahruntüchtigkeit begründet. Weil er auf der Wache angekommen einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest nicht durchführen konnte, entnahm ein Arzt ihm eine Blutprobe. Auch ihn erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Die Folgen beim erstmaligen Verstoß: zwei Punkte in Flensburg, 500 Euro Geldbuße zuzüglich weiterer Kosten, einen Monat Fahrverbot. Gegen 1 Uhr (19. Mai) ging den Einsatzkräften ein grauer Nissan Micra mit Kennzeichen aus Mönchengladbach ins Netz. Weil die Behauptung der Fahrerin (29), lediglich einen Longdrink auf der Party getrunken zu haben wenig glaubhaft schien, boten die Beamten ihr einen Atemalkoholtest an. Da der Wert die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit überschritt, musste auch sie mit zur Wache. Ein Arzt entnahm ihr eine Blutprobe. Ihren Führerschein konnten die Polizisten nicht sicherstellen, weil sie behauptete ihn in Spanien verloren zu haben. Die 29-Jährige muss sich nun mit einem Straf-verfahren auseinandersetzen und darf fortan kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Verkehr führen. Insgesamt schrieben die Einsatzkräfte drei Strafanzeigen und fünf Ordnungswidrigkeitenanzeigen - in zwei Fällen wegen der unerlaubten Benutzung eines Mobiltelefons. Weiterhin mussten neun Fahrzeugführende ein Verwarngeld bezahlen, weil sie keinen Sicherheitsgurt angelegt hatten oder die Beleuchtung defekt war. Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Polizei Duisburg - Pressestelle - Polizei Duisburg Telefon: 0203 280 -1041, -1045, -1046, -1047 Fax: 0203 280 1049 E-Mail: pressestelle.duisburg@polizei.nrw.de außerhalb der Bürodienstzeiten: Polizei Duisburg Telefon: 0203 2800