Bundespolizei Flughafen Hannover: 1,5 Promille verhindern Flug
Am Pfingstwochenende wollte ein 66-jähriger Mann eigentlich nach Malaga zu einer Hochzeitsfeier fliegen. Als sich der Mann mit seiner Frau und Familie zur Luftsicherheitskontrolle begab, stellten die Mitarbeitenden einen starken Alkoholgeruch und auch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen fest. Daraufhin wurde die Bundespolizei hinzugezogen, die bestätigte, dass der Mann tatsächlich nur mit Unterstützung seiner Frau stehen und sich nur "lallend" verständigen konnte. Auch hatte der 66-jährige nicht nur Alkoholgeruch, sondern auch seine Blase nicht mehr unter Kontrolle.
Von der Fluggesellschaft musste der Mann daraufhin von seinem Flug ausgeschlossen werden.
Diese Reaktion hatte er dann aber schon verstanden, worauf hin er sein bisher ruhiges und zurückhaltendes Verhalten aufgab und laut brüllend, gestikulierend versuchte, den Flugausschluss abzuwenden.
Vergebens! Die Bundespolizei verbrachte den Mann aus der Kontrollstelle und übergab ihn an die Angehörigen. Im Rahmen eines durchgeführten Alkoholtest wurden 1,5 Promille festgestellt.
Eine unnötige und teure Geschichte. Wer fliegen möchte, sollte seinen Flug nüchtern antreten. Gefeiert werden kann dann später.
In diesem Zusammenhang empfiehlt die Bundespolizei erneut die Verhaltensordnung für Reisende und Besucher des Flughafens Hannover und seiner Partner zu beachten. Neben einem möglichen Ausschluss vom Flug können weitere Konsequenzen drohen, die einzelfallabhängig auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben können. https://dahajm.hannover-airport.de/airport/stressfrei-reisen-so-gehts/
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hannover
Detlef Zieling
Telefon: 0511 7281-1031
Mobil: 0175 9031999
E-Mail: detlef.zieling@polizei.bund.de
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