Strafverfahren nach Unfall
Am gestrigen Pfingstmontag wurde die Polizei Gifhorn zu einem Verkehrsunfall nach Neudorf-Platendorf gerufen. Im Rahmen der Aufnahme gemachte Feststellungen zogen die Einleitung eines Strafverfahrens nach sich. Einer der Unfallbeteiligten, ein 51-Jähriger, fuhr auf der Dorfstraße in Richtung Norden. Gegen 19:30 Uhr wollte er nach links auf ein Grundstück einbiegen und verlangsamte dazu die Geschwindigkeit seines Volkswagen Caddy. Dies bemerkte ein 31-Jähriger zu spät, er fuhr trotz einer Gefahrenbremsung mit seinem Skoda Fabia auf den Volkswagen auf. Die beiden Insassen blieben unverletzt, beide Fahrzeuge waren noch fahrbereit.
Im Rahmen der Unfallaufnahme kontrollierten die Polizeibeamten unter anderem die Führerscheine der beiden Männer. Bei dem Führerschein des 31-Jährigen wurden die Beamten stutzig, es ergaben sich Hinweise auf eine Fälschung des ausländischen Dokuments. Eine Überprüfung in den polizeilichen Auskunftssystemen erhärtete den Verdacht, dass der Mann nicht im Besitz der Fahrerlaubnis ist. Es wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Das Dokument wurde beschlagnahmt, die Weiterfahrt untersagt.
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Christoph Nowak
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