BPOL NRW: Auf Schutzersuchen folgte die Festnahme – Bundespolizei vollstreckte Haftbefehle
Ein 20-jähriger Staatenloser ersuchte am gestrigen Mittwoch im Bundespolizeirevier Köln Einsatzkräfte um Asyl. Nach der anschließenden Identitätsüberprüfung vollstreckten diese zwei Haftbefehle gegen den Mann.
Am 22. Mai, gegen 18:30 Uhr, wurde der 20-Jährige auf der Dienststelle der Bundespolizei Köln vorstellig. Die Beamten führten eine Identitätsfeststellung bei ihm durch. Diese offenbarte, dass gegen den Mann von der Staatsanwaltschaft Leipzig ein Untersuchungshaftbefehl, aufgrund einer gefährlichen Körperverletzung, sowie ein weiterer Vollstreckungshaftbefehl, aufgrund einer Nötigung, vorlagen.
Zu letzterem hätte der Gesuchte eine Ersatzgeldstrafe in Höhe von ca. 552 Euro bezahlen können, welche dieser aber nicht entrichten konnte.
Des Weiteren suchte die Staatsanwaltschaft Leipzig in fünf aktuellen Aufenthaltsermittlungen, unter anderem wegen Eigentumsdelikten, nach dem Staatenlosen.
Die Bundespolizisten nahmen ihn fest und überstellten ihn dem Polizeigewahrsamsdienst des Polizeipräsidiums Köln.
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