BPOL NRW: Bundespolizisten vollstrecken Haftbefehl nach Ladendiebstahl

Gestern Abend (22. Mai) sollen ein Mann und eine Frau in einem Geschäft im Essener Hauptbahnhof Ware entwendet haben. Eine Staatsanwaltschaft ließ bereits per Haftbefehl nach dem Tatverdächtigen fahnden. Gegen 19:15 Uhr informierte eine Mitarbeiterin eines Geschäftes die Bundespolizei im Hauptbahnhof Essen über eine Diebstahlshandlung. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf eine 40-Jährige und einen 49-Jährigen. Die Mitarbeiterin gab an, dass sie die Deutschen beobachtet habe, wie diese Ware im Wert von rund 77 Euro entwendeten und anschließend das Schmuckgeschäft verlassen wollten, ohne diese zu bezahlen. Überprüfungen ergaben, dass der Gelsenkirchener von der Staatsanwaltschaft Essen bereits per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilte ihn im Februar 2024 rechtskräftig, wegen Beleidigung, zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro. Da der Tatverdächtige bisher weder die geforderte Summe in Gesamthöhe von 1.050 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) beglichen, noch sich der Haftantrittsladung gestellt hatte, wurde er zur Festnahme ausgeschrieben. Da der Gesuchte die geforderte Geldstrafe nicht entrichten konnte, führten die Bundespolizisten ihn anschließend einer Justizvollzugsanstalt zu. Zudem werden die Gelsenkirchener (40, 49) sich wegen Diebstahls verantworten müssen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Pia Leonhardt Telefon: +49 (0) 231 / 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.