BPOL NRW: 38-Jähriger leistet Widerstand nach Festnahme durch Bundespolizei
In der Nacht zu Samstag (25. Mai) überprüften Bundespolizisten im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen Mann. Eine Staatsanwaltschaft suchte bereits per Haftbefehl nach diesem. Als die Beamten den Verurteilten einer Justizvollzugsanstalt zuführten, widersetzte dieser sich ihnen.
Gegen 24 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Gelsenkirchener Hauptbahnhof. Dabei kontrollierten sie einen 38-Jährigen. Dieser händigte den Beamten seine polnische Identitätskarte aus. Recherchen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück den Mann zur Fahndung ausgeschrieben hatte. Das Amtsgericht Bersenbrück verurteilte ihn im März 2023 rechtskräftig, wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Da der Gesuchte bisher weder die geforderte Geldsumme in Höhe von 1.500 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) bezahlt, noch sich zum Strafantritt gestellt hatte, wurde Haftbefehl erlassen.
Auch jetzt konnte der Verurteilte die Geldstrafe nicht aufbringen, sodass er einer Justizvollzugsanstalt zugeführt werden sollte. Bei der Verbringung des Schönfelders aus dem Gewahrsamsbereich, in das Dienstfahrzeug, widersetzte er sich den Anweisungen der Bundespolizisten. Als die Beamten ihn fixierten, versuchte er sich immer wieder aus den Griffen zu lösen, zog seine Hände weg und stemmte sich gegen die Laufrichtung. Schließlich wurde der Pole in das Dienstfahrzeug verbracht und einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. Er wird sich nun wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.
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