BPOLI LUD: Haftbefehle vollstreckt – Beschlagnahme Butterflymesser
Am Sonntag, den 26. Mai 2024, nahmen Bundespolizisten einen Slowaken (39) und einen Polen (21) fest.
Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen kontrollierten Beamte der Bundespolizei auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße einen slowakischen Passat.
Die fahndungsmäßige Überprüfung des slowakischen Fahrers ergab, dass die Staatsanwaltschaft Ulm mit einem Haftbefehl nach ihm suchte. Der 39-Jährige wurde bereits im Februar 2021 vom Amtsgericht Ulm wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe in Höhe von 4225,00 Euro verurteilt. Der Verurteilte war nicht in der Lage, die geforderte Summe aufzubringen. Nun sitzt er ersatzweise seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt ab.
Ebenfalls am Rastplatz An der Neiße wurde am Abend ein 21-jähriger Pole kontrolliert. Dieser war Insasse in einem polnischen Renault. Die Überprüfung seiner Personalien ergab einen Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Diebstahls. Da er am 11. April 2022 nicht zum Hauptverhandlungstermin erschien, ordnete das Amtsgericht Bautzen Sitzungshaft an.
Der Pole wurde vorläufig festgenommen. Bei der Durchsuchung seines mitgeführten Rucksacks wurde ein Butterflymesser aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Das Messer wurde sichergestellt. Der 21-Jährige erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Nach Rücksprache mit dem Amtsgericht Bautzen wurde der Pole in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
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