BPOLI PW – GdpD POM: Bundespolizei beanzeigt zwei Schleuser und unterbindet Einschleusungen von 23 Personen sowie zwei unerlaubte Einreisen
In den letzten 48 Stunden wurde fünf geschleuste Personengruppen im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen und Streifentätigkeit sowie nach Bürgerhinweisen in Gewahrsam genommen.
Dabei wurde gestern gegen 10:30 Uhr ein Pkw mit deutscher Zulassung auf der BAB 11 am ehemaligen Grenzübergang Pomellen kontrolliert. Der 34jährige war syrische Fahrer und sein gebürtiger syrischer Beifahrer zgl. Halter des deutschen Pkw sind anerkannte Asylbewerber in Deutschland und legten zur Kontrolle ihre deutschen Aufenthaltstitel vor. Die drei syrischen Insassen konnten keine Dokumente vorlegen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnten die beiden Fahrzeugführer ihre Reise fortsetzen, die anderen drei Syrer bekamen aufgrund ihres Asylantrages eine Anlaufbescheinigung für die Erstaufnahmeeinrichtung Stern-Buchholz. Fahrer und Beifahrer werden sich nun wegen des Verdachts der Schleusung verantworten müssen.
Weiterhin nahmen die Bundespolizisten drei pakistanische, zwei iranische und 15 afghanische Staatsangehörige in Gewahrsam. Sie wurden u.a. in der Ortslage Ladenthin, in Neu Grambow, Rieth in Richtung Ahlbeck, Schwennenz Bobliner Damm und Löcknitz festgestellt. Erste Ermittlungen ergaben, dass fast alle Personen mit einem Pkw bis zur polnischen Grenze gebracht worden sind und dort die Grenze fußläufig überquert haben. Auch deckten sich die Angaben zur bekannten Belarus-Route als Schleusungsweg.
Ein iranischer und ein afghanischer Jugendlicher wurden dem Landkreis übergeben, ein Pakistani zurückgewiesen und die anderen bekamen Anlaufbescheinigungen für die Erstaufnahmeeinrichtungen Stern Buchholz und Nostorf-Horst
Zwei unerlaubte Einreisen registrierten die Beamte bei der Kontrolle eines Flixbusses. Die beiden Kolumbianer wiesen sich mit gültigen, kolumbianischen, biometrischen Reisepässen, die aber nicht für die Einreise nach Deutschland ausreichten. Sie wurden nach über Linken nach Polen zurückgewiesen.
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