BPOLI PW – GdpD POM: Festnahme auf Wiedereinreisesperre zur Verbüßung der Reststrafe
Im Rahmen der Wiedereinführung der Grenzkontrollen auf der
B104, Höhe ehem. GÜG Linken, wurde gestern gegen 08:00 Uhr ein 42jähriger polnischer Staatsangehöriger als Mitfahrer in einem PKW mit polnischen Kennzeichen festgestellt. Bei der Kontrolle legte er seinen polnischen Reisepass vor. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung durch die Staatsanwaltschaft Bonn aufgrund bewaffneter Einfuhr von Betäubungsmitteln. Da der Pole nach einer Abschiebung entgegen einer auferlegten Wiedereinreisesperre nach Deutschland einreiste, wurde die noch zu verbüßende offene Reststrafe von 28 Tage rechtswirksam. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz verbracht, bevor er anschließend aufgrund einer bestehenden Einreisesperre nach Polen zurückgeschoben wird.
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Lars Petersen
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