Messertrageverbote – Aktueller Stand – Instagram Streife

Lfd. Nr.:0541 Messerverbote: Polizeipräsident kündigt scharfe Kontrollen und Sanktionen an - 93 Verbote schon im konkreten Verfahren https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/5783575 Die Dortmunder Polizei arbeitet intensiv daran Personen, die mit gefährlichen Gegenständen aufgefallen sind und/oder Straftaten mit solchen Gegenständen begangen haben, das Führen gefährlicher Gegenstände, wie z.B. erlaubnisfreier Messer, zu untersagen. "Erlaubte Messer können genauso tödlich sein wie Messer, die bereits unter das Waffengesetz fallen und per se in der Öffentlichkeit verboten sind. Deshalb ist auch heute wieder unser Bezirksdienst unterwegs, um die neuen Messertrageverbote den Betroffenen persönlich auszuhändigen." Das machte Polizeipräsident Gregor Lange heute in Dortmund deutlich. Umfangreiche Recherchen in polizeilichen Auskunftssystemen in Verbindung mit kriminalpolizeilichen Erkenntnissen dienen der Identifizierung von Personen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie Messer oder andere gefährliche Gegenstände zur Begehung weiterer Straftaten einsetzen könnten. Um Fälle auszuschließen, in denen z.B. ein gefährlicher Gegenstand in der Vergangenheit berechtigt mitgeführt wurde, wird der Verbotsverfügung ein schriftliches Anhörungsverfahren vorgeschaltet. In diesem Anhörungsverfahren kann sich jeder Betroffene äußern. Ergeben sich aus der Anhörung keine stichhaltigen Gründe, wird eine schriftliche Untersagungsverfügung nach § 8 Polizeigesetz NRW mit Zwangsgeldandrohung (250 Euro bei erstmaliger Zuwiderhandlung, 500 Euro bei wiederholter Zuwiderhandlung) erlassen. Gleichzeitig erfolgt ein Hinweis im polizeilichen Fahndungssystem. Bei einer polizeilichen Kontrolle kann die Information dann von den Beamten abgerufen werden. Darin werden vor allem Personen erfasst und überprüft, die im dortigen Intensivtäterkonzept geführt werden, also Straftäter unter 21 Jahren, die bereits eine Vielzahl von Straftaten begangen haben. Die Verfügung wird händisch und persönlich durch Polizeibeamte im Rahmen einer Gefährdersansprache zugestellt. Sie gilt zunächst für drei Jahre. Derzeit bearbeitet die vom Polizeipräsidenten eingesetzte Task Force 125 Fälle auf Erteilung eines Waffenverbotes. Sie stammen aus dem Bereich jugendlicher Intensivtäter, dem Präsenzkonzept Fokus, islamistischen Gefährdern sowie weiteren Quellen. Insgesamt wurden 93 nach umfangreicher Recherche und Prüfung in das Anhörungsverfahren übernommen. Alle 93 Anhörungen sind auf dem Weg zu den Betroffenen. Aktuell haben bereits 18 Verbote Gültigkeit erlangt. "Ich habe für die nächste Zeit Schwerpunktkontrollen angeordnet, auch im Rahmen der strategischen Fahndung und unseres Präsenzkonzeptes Fokus. Der Terroranschlag in Mannheim hat einmal mehr gezeigt, welch tödliche Waffe ein Messer sein kann. Ich bin froh über jedes einzelne Messer, das wir mit unserem Konzept aus dem Verkehr ziehen können, froh über jede gefährliche Verletzung, die wir damit verhindern können. Es gibt keine Toleranz gegenüber Menschen, die meinen, ein Messer sei heute ein Alltagsgegenstand, den man wie eine Kette um den Hals trägt", so Polizeipräsident Gregor Lange. An heutigen Tag haben wir im Rahmen unserer "Instagram-Streife" das Überbringen der Verbotsverfügung begleitet. Zu sehen auf unserem Instagram Kanals @polizei.nrw.do "Mit unserer polizeilichen Initiative verbinde ich den Appell: Messer und gefährliche Gegenstände müssen von der Straße. Hier ist die gesamte Gesellschaft gefordert," mahnt der Polizeipräsident abschließend. Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Polizei Dortmund Gunnar Wortmann Telefon: 0231/132-1028 E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de