BPOLI MD: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen
Am Montag, den 10. Juni 2024 stellte eine Streife der Bundespolizei gegen 11:45 Uhr einen 31-Jährigen in Magdeburg fest und kontrollierte diesen. Bei der anschließenden Überprüfung seiner festgestellten Personalien in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau nach dem Mann suchte. So verurteilte ihn das Amtsgericht Wittenberg im März 2019 wegen Erschleichens von Leistungen in drei Fällen rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1800 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen. Über die Hälfte des gerichtlich festgelegten Geldbetrages beglich der Deutsche, doch dann blieben die Zahlungen aus. Dem Strafantritt stellte er sich trotz ergangener Ladung nicht. Somit erließ die ausschreibende Staatsanwaltschaft den Strafvollstreckungshaftbefehl im Mai dieses Jahres. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und anschließend mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof Magdeburg. Die restliche Geldstrafe von 620 Euro konnte der Verurteilte nicht aufbringen und wurde somit am selbigen Tag in eine nahgelegene Justizvollzugsanstalt überstellt. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibende Behörde entsprechend über den Aufgriff und den Vollzug der Maßnahme.
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