BPOLI LUD: Georgischer Fußballfan muss ins Gefängnis
Eigentlich wollte er sich das Spiel seiner Mannschaft gegen die türkische Mannschaft am 18. Juni 2024 in Dortmund anschauen, so ein georgischer Reisender (40) gestern Mittag gegenüber der Bundespolizei.
Nur hatte der Mann bei seinem Reiseplan wohl außer Acht gelassen, dass sowohl die Ausländerbehörde Dresden im Juni des vergangenen Jahres als auch die Ausländerbehörde Leipzig im darauffolgenden Oktober ein derzeit noch wirksames Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen ihn angeordnet hatte. Damit nicht genug, war wegen Diebstahls mit Waffen im Februar dieses Jahres vom Amtsgericht Dresden ein Strafbefehl erlassen worden. Auf diesen hatte der Verurteilte aber nicht reagiert, denn die fällige Geldstrafe i.H.v. 1.800,00 Euro wurde bislang nicht bezahlt. Weil der Mann nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, kommt für ihn folglich nur die Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in Betracht. In jedem Fall wird er also noch heute ins Gefängnis gebracht.
Um nach dem Ende der Haft auch die anschließende Rückführung unmittelbar nach Georgien zu gewährleisten, hat die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf darüber hinaus die Anordnung von Haft zur Sicherung der Einreiseverweigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Für die Kosten, die mit der Rückführung entstehen, muss der Georgier selbst aufkommen. In diesem Zusammenhang wurde eine Sicherheitsleistung einbehalten.
Außerdem wird sich der Beschuldigte wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz verantworten müssen.
Der Fußballfan war im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße festgestellt worden.
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