BPOL NRW: Zug kollidiert mit Auto – Schrankenbaum umfahren – Bundespolizei ermittelt
In der Nacht von Freitag auf Samstag (16. Juni) kam es an einem Bahnübergang in Lüdenscheid zu einem Zusammenprall zwischen einer Regionalbahn und einem Fahrzeug. Dieses erlitt dadurch einen Totalschaden.
Kurz nach Mitternacht informierte ein Bahnmitarbeiter die Bundespolizei darüber, dass in Lüdenscheid an einem Bahnübergang der RB52 mit einem PKW kollidiert sei. Die Beamten begaben sich unverzüglich zum Bahnübergang an der Wehberger Straße in Lüdenscheid. Die Polizei NRW teilte den Einsatzkräften mit, dass die vier Fahrzeuginsassen (19, 19, 20, 20) augenscheinlich keine Verletzungen aufwiesen. Der 20-jährige Fahrzeugführer gab gegenüber den Polizisten an, dass er die heruntergelassene Schranke linksseitig umfahren habe, um anschließend langsam die Gleise zu überqueren. Dabei habe er Ausschau gehalten, bevor das Auto einen heranfahrenden Zug touchierte. Das Fahrzeug wurde bei dem Zusammenprall nach rechts geschleudert und blieb auf dem Gehweg sowie der rechten Fahrbahn stehen.
Die Regionalbahn kam trotz eingeleiteter Schnellbremsung erst einige Meter nach dem Bahnübergang zum Stehen. Der Triebfahrzeugführer wurde abgelöst. Der 32-Jährige äußerte, dass er erst wenige Meter vor dem Bahnübergang die Front des Fahrzeuges gesehen habe, bevor es zu dem Zusammenstoß bei ca. 50 km/h kam. Der Schrankenbaum wurde stark beschädigt. Die Feuerwehr Lüdenscheid entfernte diesen schließlich.
Ein Drogen-, sowie ein Atemalkoholtest bei dem Tatverdächtigen verliefen negativ.
Der Vater (53) des Deutschen erschien wenig später am Unfallort und veranlasste die Abschleppung seines stark beschädigten PKWs.
Aufgrund des Vorfalls kam es zu zwei Teilausfällen im Zugverkehr. Die Reparatur des Schrankenbaums wurde durch die Deutsche Bahn veranlasst. In dem Zug befanden sich zwei Reisende, welche durch die Feuerwehr betreut wurden. Die Regionalbahn wies leichte Beschädigungen am Triebfahrzeug auf.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Sachbeschädigung gegen Lüdenscheider ein.
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