BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nimmt am Wochenende fünf gesuchte Reisende fest
Am vergangenen Wochenende (14.-16.06.2024) stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.
Am Freitagnachmittag wurde zu Beginn ein türkischer Staatsangehöriger kontrolliert, welcher beabsichtigte, nach Izmir/Türkei zu fliegen. Während der Ausreisekontrolle stellten die Beamten fest, dass der 56-jährige Mann im Januar dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Köln wegen Betruges zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde dieser bereits im März 2021 rechtskräftig verurteilt.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.740 Euro vor Ort bei der Bundespolizei konnte der im Rhein-Erft-Kreis lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 58 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.
Zwei Stunden später stellten die Bundespolizeibeamten einen 44-jährigen albanischen Staatsangehörigen fest, welcher sich auf der Einreise eines Fluges aus Tirana/Albanien befand. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im November 2004 einen Haftbefehl wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln gegen den im April 2002 zu fünf Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe Verurteilten erlassen. Da dieser im Jahr 2004 abgeschoben wurde, verblieb eine Restfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde der in Albanien lebende Mann durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt.
Samstagmittag wurde ein kroatischer Staatsangehöriger kontrolliert, der sich zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei vorstellte. Bei diesem stellten die Bundespolizisten fest, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal im Mai dieses Jahres einen Haftbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 35-Jährigen erlassen hatte. Demnach wurde er im Januar 2023 rechtskräftig verurteilt.
Doch der in Hagen lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen abwenden und seine Reise fortsetzen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 700 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Anschließend trat der Mann seinen Flug nach Istanbul an.
Sonntagmorgen wurde ein 56-jähriger deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tiflis/Georgien vorstellte. Gegen diesen Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Münster vor. Diese hatte im November 2022 einen Haftbefehl wegen Kennzeichenmissbrauchs gegen den im Juli 2022 Verurteilten ausgestellt.
Der Kölner konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen ebenfalls durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro bei der Bundespolizei abwenden und seine Reise nach Georgien fortsetzen.
Zuletzt stellten die Bundespolizeibeamten am Sonntagnachmittag einen türkischen Staatsangehörigen fest, der sich auf der Ausreise eines Fluges nach Istanbul/Türkei befand. Im Rahmen der Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der 45-Jährige von der Staatsanwaltschaft Duisburg gesucht wurde. Im März dieses Jahres wurde durch diese ein Haftbefehl wegen Betruges gegen den im Juni 2023 rechtskräftig Verurteilten ausgestellt.
Die Geldstrafe in Gesamthöhe von 3.000 Euro konnte durch den in Duisburg lebenden Mann nicht beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 150 Tagen nicht abgewendet werden. Er wurde durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt.
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