BPOL NRW: Mehrere Einsätze in kurzer Zeit – Bundespolizei nimmt 27-Jährigen fest
Am gestrigen Sonntagmorgen (16. Juni) stellten Bundespolizisten einen Mann im Hauptbahnhof Bochum wegen eines Ausschlusses von einer Weiterfahrt und wenig später dann wegen eines Diebstahldeliktes fest. Hierbei leistete er gegen die Mitnahme zur Dienststelle Widerstand.
Gegen 7 Uhr soll ein 27-Jähriger in einer Filiale des Bochumer Hauptbahnhofs Snacks im Wert von acht Euro entwendet haben. Im Rahmen einer Nahbereichsfahndung konnten die Bundespolizisten diesen schließlich im U-Bahnbereich feststellen. Am Morgen überprüften die Polizisten den Deutschen bereits, da er von der Weiterfahrt in der S1 von Essen nach Bochum durch die Deutsche Bahn AG ausgeschlossen wurde.
Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Essen den Mann zur Ermittlung seines Aufenthaltsortes aufgrund einer Straftat (exhibitionistische Handlungen) ausgeschrieben hatte.
Da der Wohnungslose gegenüber den Beamten keine Reiseabsichten nachweisen und auch keinen gültigen Fahrschein vorweisen konnte, erteilten diese ihm einen Platzverweis für die nächsten 24 Stunden. Dieser Aufforderung kam der Mann jedoch nicht nach, woraufhin die Uniformierten ihn zur Bundespolizeiwache brachten. Hierbei sperrte er sich jedoch massiv gegen die Laufrichtung und ließ sich zu Boden fallen. Zudem beleidigte er die Einsatzkräfte mehrfach, schrie lautstark um sich und wurde zunehmend aggressiver.
Bei einer Durchsuchung nach gefährlichen Gegenständen sperrte sich der 27-Jährige erneut, verschränkte seine Arme vor dem Körper und versuchte die Kontrolle zu verhindern. Nur unter erheblichen Kraftaufwand konnte diese durchgeführt werden. Verletzt wurde dabei niemand.
Eine Richterin des Amtsgerichts Bochum entschied schließlich, dass der Aggressor zur Verhinderung von weiteren Straftaten dem Gewahrsam der Polizei Bochum zu zuführen ist.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamten, Beleidigung und Diebstahls ein. Das Stehtgut konnte einem Mitarbeiter des Buchladens unbeschadet wieder ausgehändigt werden.
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