BPOL NRW: Schere und Taschenmesser sichergestellt – Bundespolizei weist auf Allgemeinverfügung hin

Ein Dokument 240529_01_BPOLDSTA_Plakat_Waffenverbotszone_Dortmund_Düsseldorf_Köln.pdfPDF - 124 kB Gestern Vormittag (17. Juni) stellten Bundespolizisten zwei Männer bei Diebstahlsdelikten am Essener Hauptbahnhof fest. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen während der EURO 2024 für den Hauptbahnhof. Gegen 11 Uhr entwendete ein 28-Jähriger in einem Discounter am Hauptbahnhof Essen Ware im Wert von 74,- Euro. Der Ladendetektiv beobachtete den Mann dabei und informierte die Bundespolizei. Bei der Durchsuchung nach weiterem Diebesgut fanden die Uniformierten in der Außentasche des Rucksacks zugriffsbereit eine Schere auf. Der Deutsche gab an, dass er diese zur Selbstverteidigung mit sich führe. Wenige Minuten später stahl ein Deutscher in der gleichen Filiale Waschmittel im Wert von 40,- Euro. Die Einsatzkräfte durchsuchten den 35-Jährigen ebenfalls und stellten ein Taschenmesser sicher. Warum er dieses mit sich führte, gab der Mann nicht preis. Die Bundespolizisten stellten die Gegenstände präventiv sicher und leiteten jeweils Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls mit Waffen gegen die beiden Essener ein. Zur Europameisterschaft 2024 wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Essen erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.