BPOL NRW: Urlaub zweier Reisender fast gescheitert – Bundespolizei verhaftet zwei Männer

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Doha/Katar stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Montagnachmittag (17.06.2024) einen zur Fahndung ausgeschriebenen Deutschen fest. Der 32-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Wuppertal gesucht. Diese hatte im Oktober 2023 einen Haftbefehl wegen eines Vergehens gegen das Sprengstoffgesetz erlassen. Demnach wurde er im Juni 2022 rechtskräftig verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 40 Tagen konnte von dem in Mettmann lebenden Mann abgewendet werden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Montagabend dann nahmen die Bundespolizeibeamten einen weiteren Mann fest, nach dem gefahndet wurde. Gegen einen 31-jährigen Deutschen, welcher beabsichtigte, nach Samsun/Türkei auszureisen, lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover vor. Im März dieses Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gegen den im September 2022 Verurteilten ausgestellt. Doch auch der Essener konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 120 Tagen abwenden und seinen Flug in die Türkei antreten, indem er die Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro bei der Bundespolizei beglich. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.