FL/ELL – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle nach Einreise aus Dänemark
Seit dem 07. Juni 2024 bis zum 19. Juli sind auf Anordnung des Bundesministerium des Innern und für Heimat die Grenzkontrollen u.a. an den deutschen Schengenbinnengrenzen aus Anlass der UEFA EURO 2024 wieder eingeführt. Die Maßnahmen umfassen dabei nicht nur den 30 km-Grenzbereich, sondern im Norden auch die eingerichtete Kontrollstelle zu Dänemark an der BAB 7 auf dem Rastplatz Ellund-Autobahn.
Im Zuge dieser Kontrollen überprüften Bundespolizisten gestern bei der Einreise aus Dänemark Fahrzeuge im höheren dreistelligen Bereich. Dabei konnte festgestellt werden, dass darunter viele Fußballfans aus Dänemark und ganz Skandinavien waren, die zum Spiel zwischen Kroatien und Albanien nach Hamburg, aber hauptsächlich zum Spiel der Dänen gegen England nach Frankfurt wollten. Dabei konnten durch die Bundespolizei keine relevanten Feststellungen hinsichtlich gewaltbereiter reisender Fußballfans getroffen werden. Die Fans waren "gut drauf" und zeigten sich gegenüber den Kontrollmaßnahmen einsichtig und zustimmend.
Für einen 30-jährigen Mann, der nur als Beifahrer in einem polnischen Volvo zum Einkaufen nach Flensburg wollte, war die Reise allerdings kurzzeitig unterbrochen. Er wurde mit zwei Haftbefehlen von Staatsanwaltschaften gesucht. Amtsgerichte hatten ihn zu Geldstrafen in höhe von 800,- und 1200,- Euro wegen Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz verurteilt und er sich dann ins Ausland abgesetzt.
Jetzt wurde der 30-jährige Mann verhaftet und ihm die Möglichkeit gegeben, die Strafen zu bezahlen. Da ihn sein Fahrer dabei finanziell unterstütze und beide zusammen das Geld aufbringen konnte, durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
Kurze Zeit später fuhr ein dänischer PKW in die Kontrollstelle und das Fahrzeug und die Insassen wurden einer Überprüfung unterzogen. Dabei stellten die Bundespolizisten bei der 22-jährigen Beifahrerin fest, dass sie mit einem Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war. Sie wurde bereits im Dezember 2021 zu einer Geldstrafe wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln verurteilt. Da sie im Ausland wohnt und auf die Schreiben der Deutschen Behörden nicht reagiert hatte, wurde sie jetzt verhaftet. Auch sie konnte ihre Geldstrafe in Höhe von 1200,- Euro bezahlen und entging so einer Haftstrafe von 30 Tagen und konnte ihre Reise fortsetzen.
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