Betrunken mit Auto vor Baum
Am Mittwoch (19. Juni) kam es in Siegburg-Kaldauen zu einem Verkehrsunfall, der für einen 29-Jährigen mit seinem Auto an einem Baum endete.
Der Mann aus Hennef fuhr zunächst über die Wahnbachtalstraße aus Richtung Seligenthal kommend in Richtung Siegburg. Dabei schloss er zunächst sehr dicht auf einen vorausfahrenden Autofahrer auf, bevor er diesen trotz durchgezogener Mittellinie nach ersten Erkenntnissen mit deutlich mehr als den erlaubten 70 km/h überholte. Kurz darauf wollte der Hennefer seinen Chrysler nach rechts in die Straße "Am Abtshof" lenken. Zwei Zeuginnen wurden auf den Unfallfahrer aufmerksam, da sie laute Motorengeräusche wahrnahmen. Dann sahen die Frauen, wie der Chrysler mit überhöhter Geschwindigkeit und quietschenden Reifen von der Wahnbachtalstraße in die Straße "Am Abtshof" lenkte, dabei eine Verkehrsinsel überfuhr und dann mit einem Baum neben der Fahrbahn kollidierte. Dadurch drehte sich der Pkw und kam schließlich quer zur Fahrbahn zum Stehen.
Der 29-Jährige stieg im Anschluss selbständig aus seinem Fahrzeug aus und wurde bis zum Eintreffen von Rettungskräften und Polizei durch die beiden Zeuginnen betreut.
Da die Polizeibeamten deutliche Hinweise darauf hatten, dass der Verunfallte unter Drogen- und Alkoholeinfluss stand, führten sie noch an der Unfallstelle entsprechende Vortests durch. Der Drogentest reagierte positiv auf Kokain, während der Alkoholtest einen Wert von über 1,8 Promille anzeigte. Der Unfallfahrer, der leicht verletzt war, wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo ihm ein Arzt Blutproben entnahm.
Während der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der Chrysler-Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Für das Auto, an dem keine Kennzeichen angebracht waren, bestand außerdem kein Versicherungsschutz.
Ein Abschleppunternehmen erschien zur Sicherstellung des im Frontbereich stark beschädigten Autos. Der Sachschaden wird auf etwa 8.000 Euro geschätzt.
Der Hennefer muss sich nun wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer Straftat gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten. (Uhl)
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