BPOL NRW: Vier Festnahmen und fast 7.000 Euro Geldstrafen eingezogen – Fahndungserfolg durch Bundespolizei
Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nahm am vergangenen Wochenende (21.-23.06.2024) insgesamt vier zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest.
Zu Beginn wurde am Freitagmorgen im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Chisinau/Moldau ein 34-jähriger rumänischer Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem stellten die Beamten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Schweinfurt per Haftbefehl gesucht wurde. Dieser wurde im September 2020 wegen Urkundenfälschung gegen den bereits im September 2019 Verurteilten ausgestellt.
Die Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro konnte der in Rumänien lebende Mann begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen abwenden. Anschließend setzte er seinen Weg fort.
Am Freitagabend dann stellten die Bundespolizeibeamten einen 30-jährigen niederländischen Staatsangehörigen fest, der aus Izmir/Türkei einreiste. Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Fahndung ausgeschrieben wurde. Diese hatte im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den im März 2023 Verurteilten erlassen.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 4.560 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in den Niederlanden lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 57 Tagen jedoch abwenden und seine Reise fortsetzen.
Am darauffolgenden Samstagnachmittag wurde ein türkischer Staatsangehöriger festgestellt, der sich bei den Beamten zur Einreisekontrolle eines Fluges aus Zonguldak/Türkei vorstellte. Gegen den 43-Jährigen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum vor. Diese hatte ebenfalls im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Betruges verfügt. Im Dezember 2019 wurde der Mann rechtskräftig verurteilt.
Die Geldstrafe in Höhe von 500 Euro konnte dieser jedoch ebenfalls begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 25 Tagen abwenden und danach seine Heimreise fortsetzen.
Zuletzt wurde am Sonntagmorgen ein tunesischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei kontrolliert, der beabsichtigte, nach Tunis/Tunesien zu fliegen. Während der Ausreisekontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass der 34-Jährige im Januar dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft München wegen Bedrohung zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach wurde dieser im März 2023 rechtskräftig verurteilt.
Die Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro konnte durch den in Tunesien lebenden Mann nicht beglichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 20 Tagen nicht abgewendet werden. Er wurde daher durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt.
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