BPOLI LUD: Während der Einreisekontrolle festgenommen
Am vergangenen Wochenende nahm die Bundespolizei während ihrer Kontrollen auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße bzw. auf der Görlitzer Stadtbrücke vier polnische Männer fest, deren Namen auf der Fahndungsliste standen.
Gegen einen 43-Jährigen lag ein Haftbefehl der Berliner Staatsanwaltschaft vor. Der Verurteilte hatte wohl vergessen, auf einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten, der wegen Insolvenzverschleppung erlassen worden war, zu reagieren. Die Zahlung von 1.500,00 Euro holte der Mann nun nach.
Auch ein 34-Jähriger erledigte nach seiner Ergreifung die Begleichung einer offenen Geldstrafe, in dem er 1.286,00 Euro einschließlich Kosten des Verfahrens an die Beamten übergab. Damit konnte der erst einen Monat alte Haftbefehl der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gelöscht werden.
Neben diesen beiden Vollstreckungshaftbefehlen handelte sich in zwei Fällen um europäische Haftbefehle.
Diese richteten sich gegen einen 32-Jährigen sowie gegen einen 49-Jährigen. Dabei geht es bei dem Jüngeren um eine Auslieferung nach Polen, die wegen Rauschgiftkriminalität beantragt wurde. Hier hat das Amtsgericht Görlitz angeordnet, dass der Verfolgte bis zu einer Entscheidung durch das Oberlandesgericht Dresden in einer Justizvollzugsanstalt festzuhalten ist.
Bei dem Älteren hat Großbritannien um Auslieferung wegen des gewerbsmäßigen bandenmäßigen Schmuggelns gebeten. Hier wird noch heute eine gerichtliche Entscheidung zum Festhalten getroffen.
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