Mö Abstandskontrollen auf der A 5/Mit Anhänger 10 Meter zum Vordermann bei 107 km/h
Anfang Juni führten Beamte der Verkehrsinspektion Südhessen Abstandskontrollen auf der A 5 in Fahrtrichtung Darmstadt durch. In einem Zeitraum von zwei Stunden wurden am 7. Juni 230 Verstöße festgestellt, wobei jeder Verstoß mit mindestens 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg sanktioniert wird.
Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand um mehr als die Hälfte des halben Tachowertes (5/10 und weniger) unterschritten wird.
Bei 24 Fahrzeugführern wurde der Sicherheitsabstand zu ihrem Vordermann so weit unterschritten, dass auf sie nun Fahrverbote von mindestens einem Monat zukommen. Eine derartige Unterschreitung liegt vor, wenn der Sicherheitsabstand lediglich 3/10 bzw. 2/10 und weniger des halben Tachowertes beträgt.
Unrühmlicher Spitzenreiter an diesem Tag war der Fahrer eines Transporters mit Anhänger, der bei 107 Stundenkilometern nur etwa 10 Meter zu seinem Vordermann einhielt. Er hätte rund 53 Meter Abstand einhalten müssen. Ihm droht, neben Punkten und Bußgeld, ein zweimonatiges Fahrverbot.
Hohe Geschwindigkeiten, Alkohol und Drogen, Handynutzung während der Fahrt und zu geringer Abstand sind Hauptursachen für schwere und teils tödliche Verkehrsunfälle. Die Kontrollen werden diesbezüglich auch in Zukunft weiterhin fortgesetzt.
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