+++ „Raser“ im Visier der Polizeiinspektion +++
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Am vergangenen Samstagabend führten spezialisierte Kräfte der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/ Ammerland im Oldenburger Innenstadtbereich eine gezielte Sonderkontrolle im Hinblick auf Geschwindigkeitsüberschreitungen und Lärmbelästigungen durch sogenannte "Autoposer" durch.
Es liegen Beschwerden aus der Bevölkerung vor, die sich insbesondere auf die Lärmbelästigung durch rücksichtsloses Fahrverhalten zur Nachtzeit beziehen.
Der Innenstadtring und die Hauptverkehrsstraßen sind gerade zur Sommerzeit am Wochenende stark frequentiert, sodass die Gefahr besteht, dass es bei Geschwindigkeitsverstößen zu gefährlichen Situationen kommt.
Die Oldenburger Polizei führte in der Zeit von 20 Uhr bis 2 Uhr die Sonderkontrolle mit dem Ziel durch, Gefahrensituationen und Lärmbelästigungen zu verhindern, sowie Geschwindigkeitsverstöße und Verstöße durch illegales Tuning festzustellen sowie konsequent zu verfolgen.
Während der Kontrollaktion leiteten die Beamten in der Gesamtzahl 11 Ermittlungsverfahren ein.
Im Rahmen der Geschwindigkeitsmessungen ahndeten die eingesetzten Beamten sieben Geschwindigkeitsverstöße, wovon vier Verstöße ein Fahrverbot umfassten.
Ein Fahrverbot droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts.
Zwei Minuten nach Beginn der Messung fuhr bereits der Tagesschnellste in die Kontrollstelle. Ein 22-jähriger Autofahrer aus Oldenburg befuhr den Innenstadtring mit gemessenen 108 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Der Fahrzeugführer ist bereits in der Vergangenheit durch Verkehrsverstöße im Innenstadtbereich aufgefallen und der "Autoposer-Szene" zuzuordnen. Auf den 22-jährigen Oldenburger kommt nun ein Bußgeld hinzu, das Punkte sowie ein Fahrverbot beinhaltet.
Zum Zeitpunkt der Kontrolle war die Innenstadt durch Fußgänger und Fahrzeugverkehr noch stark belebt.
Zu einem weiteren Verstoß kam es durch einen 33-jähriger Autofahrer aus Oldenburg. Dieser befuhr den Innenstadtring mit gemessenen 98 km/h bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Bei zwei kontrollierten Autos stellten die Beamten bauartbedingte Veränderungen fest, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten.
Zudem musste sich ein weiterer Fahrzeugführer aufgrund eines Verstoßes unnötigen Lärms verantworten.
Polizeidirektor Jürgen Harms kündigt an, dass die Polizei neben den täglichen Kontrollen derartige Sonderkontrollen auch zukünftig durchführen wird.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
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Leonie Grosser
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