BPOLI LUD: Mit der Bundespolizei zum Geldautomaten

Wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz war ein heute 56 Jahre alter Pole vom Amtsgericht Hof zu einer Geldstrafe i.H.v. 1.519,00 Euro verurteilt worden. Nachdem drei Jahre vergangen waren, ohne dass der Mann seiner Zahlungsverpflichtung nachkam, erschien er gestern Abend in der Kontrollstelle auf der Autobahn bei Görlitz. Dort wurden die Beamten auf einen Haftbefehl der Hofer Staatsanwaltschaft aufmerksam. Der Verurteilte versicherte auch sofort, dass er zahlungswillig ist, er allerdings ein "technisches" Problem habe. Letztlich fehlte ihm das Bargeld, weshalb die Ordnungshüter ausnahmsweise eine Dienstfahrt zum Geldautomaten unternahmen. Als er dann wieder "flüssig" war, übergab er 1.645,90 Euro (Strafe + Verfahrenskosten), reiste dann weiter. Ein zweiter polnischer Verurteilter, der zuvor an gleicher Stelle von der Bundespolizei festgenommen worden war, setzte seine Reise ebenfalls fort. Der Name des 44-Jährigen war vor einem knappen Jahr von der Bielefelder Staatsanwaltschaft auf die Fahndungsliste gesetzt worden. Hintergrund war eine offene Geldstrafe, die das Amtsgericht Bielefeld wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeordnet hatte. In seinem Fall bewahrte ihn die Übergabe von insgesamt 686,00 Euro einschließlich Kosten des Verfahrens vor dem Gefängnis. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de