Bundespolizeidirektion München: Gewaltbereiter „Fußballfan“ darf nicht einreisen

Die Bundespolizei Flughafen München hat am Freitag (29. Juni) einem britischen gewaltgeneigten "Fußballfan" die Einreise verweigert. Anlässlich der Fußball-Europameisterschaft hat die Bundespolizei die Kontrollen auch an den Flughäfen intensiviert. Am vergangenen Freitag überprüften Bundespolizisten am Flughafen München die Passagiere des Fluges EZY2197 aus Manchester. Bei der Grenzkontrolle fiel den Beamten ein 37-jähriger Brite auf. Dieser hatte nicht nur Eintrittskarten für das Spiel England-Slowenien im Gepäck. Vielmehr entdeckten die Bundespolizisten auch eine Fahndungsnotiz als "Gewalttäter Sport". Da darüber hinaus konkret zu befürchten war, dass der Mann im Zusammenhang mit dem Fußballspiel Straftaten begehen würde, durfte er nicht einreisen. Der Brite wurde am Folgetag nach Manchester zurückgewiesen. Ob und wo er dann den knappen Sieg der Engländer verfolgen konnte, ist nicht bekannt - jedenfalls nicht im Stadion. Rückfragen bitte an: Stefan Bayer Bundespolizei Flughafen München Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen Telefon: 089/97307-9020 E-Mail: bpol.muc.stsoea@polizei.bund.de Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse. Werden auch Sie Follower von @bpol_by!